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Urteil Schlechte Hotelbewertungen in Bewertungsportalen rechtens

Hotelbetreiber müssen Kommentare über ihre Unterkunft in Bewertungsportalen im Internet dulden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) hervor.

Das OLG wies am Mittwoch (18. Januar) die Berufung einer Klägerin ab, die in Berlin ein Hotel und ein Hostel unter einem Dach betreibt (Aktenzeichen: 5 U 51/11). Sie wollte erreichen, dass ihre Unterkünfte nicht mehr öffentlich bewertet werden dürfen: Es handele sich um einen »virtuellen Pranger«, in dem jeder - egal, ob er im Hotel war oder nicht - anonym und risikolos alles schreiben könne. Auf dem Reiseportal hatten Nutzer über zahlreiche Mängel in den Unterkünften der Frau geklagt.
Das OLG entschied jedoch, ein umfassender Unterlassungsanspruch stehe der Klägerin nicht zu. Sie sei »unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne«, erklärte ein Gerichtssprecher.
Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte - und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, hieß es. Die Klägerin war bereits vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Das Urteil ist rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

(20.01.12, dpa/tmn)

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