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Keine Verpflichtung? Nerviges Armband an der Hand

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>Ein Armband, das während der gesamten Dauer eines All-inclusive-Aufenthaltes getragen werden muss, um in den Genuß der Vollpension zu kommen, stört die Persönlichkeitsrechte des Reisenden.>

Sofern im Reisekatalog nicht darauf hingewiesen wird, kann der Reisende nicht dazu verpflichtet werden, ein Armband zu tragen. Im konkreten Fall hatten sich die Kläger geweigert, die Armbänder zu tragen. Das Berufungsgericht gab den Klägern recht. Das Persönlichkeitsrecht sei höher einzustufen als das Interesse eines Hoteliers am reibungslosen Betrieb seiner Anlage (LG Frankfurt am Main, AZ 2/24 S 5/96).
 

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