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Reiserecht Was ist lt. europäischem Rechteine Verspätung?

Licht in eine Grauzone des Reiserechts bringt der Europäische Gerichtshof.

Zwar steht Reisenden nach europäischem Recht ab einer Verspätung von drei Stunden ein finanzieller Ausgleich zu. Doch die Frage ist dabei, ob das Aufsetzen auf der Landebahn, das Erreichen der Parkposition oder das Öffnen der Türen als Ankunftszeit gilt.
Darüber verhandeln nun Europas oberste Richter, eine Entscheidung in der Rechtssache (Aktenzeichen C-452/13) steht aber erst in einigen Monaten an.
Um Klarheit bemüht ist das Landesgericht Salzburg, das den EuGH eingeschaltet hat. Die Richter dort verhandeln über einen Fall, bei dem das Flugzeug mit einer Verspätung von zwei Stunden und 58 Minuten aufsetzte, die erste Tür aber zum Verlassen der Maschine erst drei Stunden und zwei Minuten nach der geplanten Ankunftszeit geöffnet wurde.

(24.05.14, tdt)

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