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Rolli-Zimmer Nicht unbedingt ebenerdig

Hätte er doch einfach gesagt, was er möchte!

Ein Rollstuhlfahrer hatte geklagt, da er in seinem Urlaubshotel nicht im Erdgeschoss untergebracht worden war. Die Richter konnten seine Argumentation nicht teilen, denn weder war im Hotelprospekt für spezielle Rollstuhl-Zimmer im Erdgeschoss geworben worden, noch enthielt seine Buchungsbestätigung eine derartige Zusage. Der Mann hätte von vorn herein ausdrücklich ein Zimmer auf dem gewünschten Flur buchen müssen. (AG Hamburg, AZ: 17 A C 586/99)

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