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Versicherungspflicht? Sturz vor Hoteldisko

Eine Urlauberin war auf der Treppe zwischen der Terrasse und der Tanzfläche gestürzt, weil die letzten beiden Stufen nicht beleuchtet gewesen waren.

Daraufhin wollte sie den Reisepreis mindern und verlangte vom Veranstalter Schmerzensgeld. Doch die Richter sahen diesen Unfall als »allgemeines Lebensrisiko« und nicht als Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters (Landgericht Düsseldorf, AZ: 16 0 5/04).

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