Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Ungesichertes Absaugrohr Schmerzensgeld bei Badeunfall

Ein elfjähriger Junge war in einem Hotelschwimmbad mit Wasserrutsche in Griechenland ertrunken, weil er von einem ungesicherten Absaugrohr unter Wasser gezogen worden war.

Das Kölner Landgericht sprach nun seiner Familie mehr als € 70.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Ein Veranstalter müsse für Sicherheitsmängel an sämtlichen Freizeiteinrichtungen der von ihm angebotenen Hotels haften (Landgericht Köln, AZ: 8 O 264/04).

REISESPECIALS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisespecials ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987