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Das kann schiefgehen Vorsicht vor überzogenen Forderungen

Man kann's ja mal versuchen.

Weil im All-inclusive-Hotel der Hummerschwanz auf der Speisekarte fehlte und das Surfen vor Ort einen Aufpreis kostete, wollte ein Urlauber von seinem Veranstalter 30 % des Reisepreises zurück. Die Richter sprachen ihm jedoch nur je 2 % zu. Als Prozessverlierer musste er zusätzlich die Gerichtskosten für die Berufung zahlen (LG Duisburg, AZ: 12 S 27/03).

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