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Entgangene Urlaubsfreuden Weiches Bett ist Grund zur Klage

Dass man auch ohne sofortige Beschwerde die Chance auf Rückzahlung hat, zeigt das Beispiel einer Urlauberin, die zwei Wochen auf einer durchgelegenen Matratze schlief.

Sie konnte in dem weichen Bett nicht schlafen und hatte bald so starke Rückenschmerzen und Verspannungen, dass sie Medikamente nehmen musste. Wegen entgangener Urlaubsfreuden klagte die Frau gegen den Veranstalter und erhielt ein Viertel des Reisepreises zurück (AG Hamburg, AZ: 22 a 23/01).

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