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Verkaufsveranstaltungen Rückgaberecht?

Bei einem Besuch in einer Teppichfabrik in der Türkei ließ sich ein Ehepaar zwei Teppiche für EURO 45.000 andrehen.

Zuhause schätzte ein Sachverständiger den tatsächlichen Wert auf EURO 7.000. Daraufhin verlangte das Ehepaar das Geld zurück. Da zwischen dem Reiseveranstalter und dem Teppichhersteller enge Geschäftsbeziehungen bestanden, gab das Gericht der Klage statt (Landgericht Tübingen, AZ: 5 O 45/03).
 

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