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Rücklflugprobleme Airline haftet

Ein Pauschalurlauber erfuhr in der Dominikanischen Republik, dass der Rückflug überbucht sei.

Mit einem Ersatzflug kam er zehn Stunden später als vorgesehen zu Hause an und klagte gegen die Airline. Das Gericht sprach ihm 600 Euro Schadenersatz zu, da er trotz gebuchtem und bestätigtem Flug nicht befördert worden war (Amtsgericht Düsseldorf, AZ: 39 C 9179/06).

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