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Flugausfall Veranstalter kontaktieren

Eine Pauschalurlauberin erfuhr am Flughafen, dass ihr Flug nach Korsika nicht stattfinden könne, da die Airline Konkurs gegangen sei.

Statt zum Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, buchte sie eigenmächtig einen Flug, dessen Kosten sie dem Reiseveranstalter in Rechnung stellte. Ohne Erfolg, denn der Veranstalter hatte drei Stunden später einen Flug inklusive Bustransfer organisiert (Amtsgericht Neuwied, AZ: Az.: 16 U 41/044 C 700/04).
 

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