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Anschluss verpasst Zubringerairline muss zahlen

Ein Passagier hatte einen Flug mit zwei unterschiedlichen Gesellschaften von Berlin über Frankfurt nach Havanna gebucht. Die Maschine in Frankfurt verpasste er wegen einer einstündigen Verspätung des Zubringers.

Das Gericht sprach ihm die verlangten € 600 Entschädigung zu, weil er beide Flüge als Einheit gebucht hatte und auch entsprechend abgefertigt worden war. So sei für die Fluggesellschaft erkennbar gewesen, dass der von ihr durchgeführte Flug nur eine Teilstrecke war. LG Berlin, Urteil vom 15.10.2013, Az. 54 S 22/13.

(3-2015)

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