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Ausgleichszahlung? Zwischenlandung wegen Schlägerei

Ein Flug musste wegen einer Schlägerei unter alkoholisierten Passagieren zwischenlanden und verspätete sich dadurch um mehr als drei Stunden. Umstritten ist, ob die Airline in diesem Fall eine Ausgleichszahlung leisten muss.

Ein Richter wies die Klage von Fluggästen auf Zahlung ab, denn Alkoholkonsum an Bord sei üblich und meist völlig unproblematisch. Ein anderer Richter desselben Gerichts verurteilte die Fluggesellschaft zur Zahlung: Wenn an Bord Alkohol ausgeschenkt werde, sei mit Ausrastern von Passagieren zu rechnen. AG Düsseldorf, Az. 20 C 12957/14 und Az. 235 C 12954/14

(4-2015)

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