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Höhere Gewalt? Hochwasser zu Hause

Für Mai 2013 hatten wir eine einwöchige Sizilienreise gebucht. Dann kam das Hochwasser zu uns nach Bayern und wir mussten unseren Keller auspumpen. Leider scheinen wir nun auf den Stornokosten sitzenzubleiben. Der Veranstalter besteht auf Zahlung – dabei lag doch höhere Gewalt vor! Eine Rücktrittsversicherung hatten wir nicht.

SO IST DIE RECHTSLAGE

Sie haben zwar nicht ganz Unrecht, wenn Sie sagen, dass Hochwasser einen Fall von »höherer Gewalt« darstellt. Jedoch muss man genauer hinsehen: Liegt im Urlaubsgebiet eine Gefahrensituation vor, die die Reise oder den Aufenthalt vor Ort erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können so wohl der Reisende als auch der Veranstalter wegen höherer Gewalt kündigen. Stornogebühren fallen dann nicht an. Das ist etwa der Fall, wenn überschwemmte Urlaubsgebiete überhaupt nicht zu erreichen sind oder das Hotel unter Wasser steht. In Ihrem Fall betraf die höhere Gewalt aber nicht das Reiseziel. Geholfen hätte hier nur eine Reiserücktrittskostenversicherung, die i. d. R. auch Eigentumsschäden infolge von Elementarereignissen wie Überschwemmungen abdeckt.

(4-2013)

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