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Hurrikans Reiseveranstalter muss über Wahrscheinlichkeit informieren

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, über die Gefahren eines Hurrikans im Urlaubsgebiet aufzuklären, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hurrikan auftritt, über dem langjährigen statistischen Mittel liegt.

(AG Kleve, AZ: 3 C 288/99).

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