Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Günstigerer Flughafen Informationspflicht des Reisebüros

Liegt der Wohnort eines Pauschalreisenden von zwei möglichen Abflugorten gleich weit entfernt, muss das Reisebüro ungefragt den preislich günstigeren Flughafen nennen.

Im vorliegenden Fall buchte ein Ehepaar eine Pauschalreise mit Abflugort Frankfurt für insgesamt  2.059,- Euro. Von Nürnberg aus hätte die Reise nur  1.668,- gekostet. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. hat das Reisebüro seine Informationspflicht verletzt und ist in Höhe der Differenz von  364,- schadenersatzpflichtig (AZ 2 C 431/97-19).

REISENEWS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987