Informationspflicht Wenn der Veranstalter nicht richtig Informiert
SO IST DIE RECHTSLAGE
Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine Kunden über die Einreiseerfordernisse zu unterrichten. In Ihrem Fall gehört hierzu auch der Hinweis, dass ein negativer PCR-Test obligatorisch ist. Da Sie offenbar falsch unterrichtet wurden, hat Ihnen der Veranstalter nicht nur den Reisepreis komplett zu erstatten, sondern darüber hinaus Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu leisten.
(3-2021)