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Kein Ersatzzimmer Reiseabbruch

Schimmel, tote Insekten, verstopfte Abflüsse und keine Aussicht auf ein Ersatzzimmer ohne Aufpreis brachten eine Türkeitouristin dazu, ihren Urlaub abzubrechen.

Das Gericht sprach ihr eine 15-prozentige Reisepreisminderung für die gesamte gebuchte Zeit zu. Denn wenn sie geblieben wäre, hätte der Mangel die ganze Zeit bestanden (LG Duisburg, AZ: 12 S 176/03).

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