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All-inclusive-Reise Besoffene im Preis inbegriffen

Wer eine All-inclusive-Reise bucht, kriegt das Ballermann-Flair gratis dazu.

Eine Urlauberin hatte sich beklagt, dass in ihrem Hotel nicht nur die kostenfreien Mahlzeiten, sondern vor allem Gratis-Bier und -Wein bei den anderen Gästen übermäßigen Zuspruch gefunden hatten. Ständig wurden Partys gefeiert, Urlauber von Angetrunkenen belästigt. Die Touristin klagte auf Minderung des Reisepreises, doch die Klage wurde abgewiesen: Es sei vorhersehbar gewesen, dass der Alkoholkonsum auf All-inclusive-Reisen wesentlich höher liege als bei Reisen, auf denen Getränke einzeln bezahlt werden müssten. (LG Kleve, AZ: 6 S 369/00)

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