Corona-Pandemie Kostenlose Stornierung ohne Reisewarnung?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Würde für Ihr Zielgebiet eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen, könnten Sie definitiv vom Reisevertrag zurücktreten, ohne dass der Veranstalter Stornokosten erheben dürfte. Da es die in Ihrem Fall nicht gibt, ist Ihre Frage leider nicht eindeutig zu beantworten, denn bislang gibt es kaum Urteile zu vergleichbaren Fällen. Grundsätzlich kann im Einzelfall auch dann ein Rücktrittsrecht bestehen, wenn keine Reisewarnung vorliegt. Voraussetzung ist, dass unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählt grundsätzlich auch das Risiko, sich im Rahmen einer Pandemie mit einem gesundheitsgefährdenden Virus zu infizieren. Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt am Main reicht bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine Gesundheitsgefährdung aus, um einen kostenfreien Rücktritt zu rechtfertigen (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.8.2020, Az. 32 C 2136/20 (18)). Bislang gibt es jedoch noch keine eindeutige Tendenz in der Rechtsprechung zu dieser Frage.
(4-2020)