Hotel Unterbringung in Ersatzhotel hinnehmen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wird ein Reisender in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht, ist selbst dann eine Minderung des Reisepreises begründet, wenn das Ersatzhotel in der Nähe des gebuchten liegt und im Wesentlichen den gleichen Standard aufweist. Veranstalter lehnen gern eine Zahlung mit der Begründung ab, das Ersatzhotel sei gleichwertig, ein Mangel liege daher nicht vor. Der Bundesgerichthof hat jedoch mit einem Urteil klargestellt, dass der Reisemangel allein schon darin liegt, dass man woanders untergebracht wird.
(3-2019)