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Hotel Unterbringung in Ersatzhotel hinnehmen?

Bei unserem letzten Urlaub war das Hotel überbucht und wir wurden in einem anderen untergebracht. Es hatte zwar auch vier Sterne, gefiel uns aber nicht so gut. Eine Reisepreisminderung lehnte der Veranstalter ab, weil das Hotel ebenso gut sei. Muss man so eine Umquartierung hinnehmen?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Wird ein Reisender in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht, ist selbst dann eine Minderung des Reisepreises begründet, wenn das Ersatzhotel in der Nähe des gebuchten liegt und im Wesentlichen den gleichen Standard aufweist. Veranstalter lehnen gern eine Zahlung mit der Begründung ab, das Ersatzhotel sei gleichwertig, ein Mangel liege daher nicht vor. Der Bundesgerichthof hat jedoch mit einem Urteil klargestellt, dass der Reisemangel allein schon darin liegt, dass man woanders untergebracht wird.

(3-2019)
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