Koffer fehlt Eine E-Mail reicht nicht immer aus
SO IST DIE RECHTSLAGE
Bei Schäden aufgrund einer Gepäckverspätung richten sich Ihre Ansprüche nach dem Montréaler Übereinkommen. Danach müssen Sie Ihren Schaden binnen 21 Tagen ab Erhalt des Gepäcks schriftlich gegenüber der Airline anmelden. Schriftlich wäre bspw. ein Brief oder ein Fax. Eine E-Mail erfüllt nur die Textform, jedoch keine Schriftform. Kundenorientiert ist das Verhalten der Airline natürlich nicht, aus rechtlicher Perspektive aber zulässig.
(2-2020)