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Koffer fehlt Eine E-Mail reicht nicht immer aus

Im letzten Urlaub kamen unsere Koffer eine Woche verspätet am Urlaubsort an. Wir kauften für vier Personen Kleidung und Hygieneartikel für etwa 800 Euro. Nach Ankunft der Koffer forderten wir noch am Urlaubsort die Airline per E-Mail zur Erstattung der Kosten auf. Das lehnt sie ab mit der Begründung, wir hätten die Kosten innerhalb von 21 Tagen schriftlich anmelden müssen. Unsere E-Mail wird nicht akzeptiert, obwohl diese eindeutig innerhalb der Frist abgeschickt wurde. Müssen wir das so hinnehmen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Bei Schäden aufgrund einer Gepäckverspätung richten sich Ihre Ansprüche nach dem Montréaler Übereinkommen. Danach müssen Sie Ihren Schaden binnen 21 Tagen ab Erhalt des Gepäcks schriftlich gegenüber der Airline anmelden. Schriftlich wäre bspw. ein Brief oder ein Fax. Eine E-Mail erfüllt nur die Textform, jedoch keine Schriftform. Kundenorientiert ist das Verhalten der Airline natürlich nicht, aus rechtlicher Perspektive aber zulässig.

(2-2020)
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