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Hotelbewertungsportal Abmahnung wegen Hotelbewertung

Nach einer kritischen, aber sachlichen Bewertung eines Hotels auf einem Hotelbewertungsportal erhielt eine Person unserer Reisegruppe, die zufällig den Vornamen trug, den ich als Pseudonym eingegeben habe, ein Schreiben eines Rechtsanwaltes. Es enthielt die Aufforderung, die Bewertung bis zu einem bestimmten Datum löschen zu lassen, ansonsten würde eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen sowie Klage erhoben werden. Wie kann es sein, dass der klagende Hotelbesitzer einfach einen Gast anschreiben lässt, der zufällig einen bestimmten Namen trägt, der dem Pseudonym ähnelt? Kann eine sachliche und wahrheitsgetreue kritische Anmerkung wirklich zu einer kostenpflichtigen Abmahnung oder Schadenersatzklage führen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Da Ihr Mitreisender die Bewertung nicht verfasst hat, richtet sich die Androhung der Abmahnung gegen die falsche Person. Ihr Mitreisender hat also nichts zu befürchten, sollte sich jedoch bei dem Anwalt melden und klarstellen, dass er die Bewertung nicht verfasst hat. Hotelbewertungen dürfen durchaus kritisch sein, müssen jedoch der Wahrheit entsprechen und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Abmahnungen und die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Hotelier sind zulässig, wenn eine negative Bewertung schlicht nicht den Tatsachen entspricht und nur darauf abzielt, das Hotel ungerechtfertigterweise in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die von Ihnen beanstandeten Punkte mit Fotos, Videos oder Zeugen belegen können und diese sachlich, ohne emotionale Wertung, darstellen.

(2-2018)
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