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Verspätete Landeerlaubnis Anschlussflug verpasst

Ein Passagier wollte von Hamburg über Paris nach Atlanta zu einem geschäftlichen Termin fliegen. Der Flug in Hamburg startete pünktlich, doch in Paris kam es zu 25 Minuten Verspätung, da zunächst keine Landeerlaubnis erteilt wurde.

Der Anschlussflug nach Atlanta war weg und der Geschäftsmann kehrte nach Hamburg zurück. Er klagte auf eine Ausgleichszahlung und verlor. Begründung des Gerichts: Die Verspätung beruhe auf außergewöhnlichen Umständen, die von dem beklagten Flugunternehmen nicht hätten geändert werden können. Bundesgerichtshof, 13.11.2013, X ZR 115/12

(3-2014)

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