Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Routenänderung Dürfen Kreuzfahrthäfen einfach gestrichen werden?

Ich habe eine 20-tägige Transatlantik-Kreuzfahrt gebucht. Nun erfahre ich, dass gerade die Route durch die Karibik, die mich besonders interessiert hat, geändert und Nassau/Bahamas aus der Route gestrichen wurde. Auch die dreitägige Fahrt durch die Dominikanische Republik findet nicht mehr statt. Offiziell ist das allerdings von der Reederei noch nicht bekannt gemacht worden. Habe ich ein Anrecht auf Preisreduzierung?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Eine Kreuzfahrt wird als Pauschalreise angesehen. Treten Mängel auf, kommt daher eine Reisepreisminderung in Betracht. Die Veranstalter regeln Leistungsänderungsvorbehalte zumeist in ihren Reisebedingungen. Diese müssen Ihnen bei der Buchung zur Kenntnis gegeben werden. Wesentliche Reiseleistungen dürfen stets nur unerheblich geändert und der Gesamtzuschnitt der Reise darf dadurch nicht verändert werden. Die Frage, ob die Änderung der Reiseroute in Ihrem Fall erheblich ist, liegt im Ermessen des Gerichtes. Da aber sowohl Nassau als auch die Dominikanische Republik aus der Route gestrichen worden sind, spricht sehr viel dafür. Sie sollten der Änderung der Reiseroute vorab schriftlich widersprechen und einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

(3-2014)

REISESPECIALS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisespecials ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987