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Schadenersatz Kreuzfahrtschiff geändert

Wir haben eine Mittelmeerkreuzfahrt für Juli 2017 gebucht. Nun teilte uns das Reisebüro mit, dass die Reederei das für diese Reise gebuchte (größere!) Schiff in die Karibik umroutet und für unsere Tour deshalb ein anderes Schiff (kleiner und älter!) einsetzt. Man bot uns die Option »Storno« oder die Umbuchung auf das neu eingesetzte Schiff, allerdings zum aktuellen Tagespreis, an. Im Ergebnis wäre das teurer als die ursprüngliche Buchung. Die Reederei rechtfertigt dies damit, dass durch das »neue« Schiff, das 2012 renoviert wurde, sich der Standard nicht ändere und der tagesaktuelle Preis entscheidend sei. Von gleichem Standard gehen wir nicht aus, da wir beide Schiffe kennen und die Schiffe allein altersmäßig und konzeptionell (z. B. aufgrund der vorhandenen Restaurants) gar nicht zu vergleichen sind. Welche Möglichkeiten bieten sich uns jetzt?

SO IST DIE RECHTSLAGE
Der Veranstalter der Kreuzfahrt ist grundsätzlich nicht berechtigt, Ihre bestätigte Buchung aufzuheben und für die an sich gleiche Kreuzfahrt mit lediglich verändertem Schiff einen erhöhten Reisepreis von Ihnen zu verlangen. Wenn Sie die Reise mit dem neuen und weniger komfortablen Schiff antreten, können Sie gegenüber dem Veranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen und einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Sofern der Veranstalter die Änderung der Reise auf das neue Schiff nicht kostenfrei vornimmt und Ihre bestätigte Buchung aufhebt, kündigt dieser rechtlich gesehen den Reisevertrag und hat Ihnen als Folge einen Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu leisten.

(4-2016)
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