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Codesharing: Andere Airline geflogen als gebucht

Codesharing: Andere Airline geflogen als gebucht

Foto: airberlin

Code Sharing

Luftige Mogelpackungen

Nicht selten steht eine andere Airline auf dem Rollfeld als auf dem Ticket. Über den Wolken herrscht ganz legaler Etikettenschwindel.

Darf Air Berlin ihre Flüge auch im Namen der Scheich-Airline Etihad aus Abu Dhabi verkaufen? Darüber streiten gerade Politik und Rechtsanwälte. Die meisten Fluggäste interessieren sich nicht für den Expertenstreit. Zu Unrecht. Denn am Flugsteig ist manchmal die Überraschung groß, wenn die Passagiere in eine Maschine einsteigen sollen, die sie nicht erwartet haben. 

Lufthansa gebucht – Air Unbekannt geflogen: Immer häufiger steht eine andere Gesellschaft auf dem Ticket als auf dem Rollfeld. Code Sharing heißt es, wenn eine Gesellschaft fremde Maschinen unter eigener Flugnummer vermarktet. 

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Dieses Versteckspiel ist beliebt. Lufthansa z.B. teilt gegenseitig Jets mit »Star Alliance«-Mitgliedern wie United Airlines, SAS und Thai Airways, aber auch mit unbekannteren Fluggesellschaften wie Adria Airways und Air Malta. Bei der Konkurrenz ist es nicht anders, fast jede internationale Airline hat heute Partner, mit denen sie sich Maschinen und Strecken teilt. Vorteil für die Fluggesellschaft: Sie kann Strecken und Flugzeiten anbieten, ohne mit einem eigenen Flugzeug ins Risiko zu gehen. Die Kosten sinken, der Gewinn steigt. 
 
Der Fluggast ist dagegen der Dumme. Schließlich hat er die Airline seines Vertrauens gebucht, weil er sich einen bestimmten Standard erwartet hat. Dieser wird nun eventuell nicht mehr gewährleistet. 
 
Zu den kleineren Ärgernissen gehört es da, wenn das gewohnte Schwarzbrot fehlt und keine heimische Zeitung an Bord ist. Oft versteht das Personal auch schlecht Deutsch. Mehr noch: Gern werden Umsteigeverbindungen verheimlicht. So gaukelt der Air-France-Flugplan einen Direktflug von Frankfurt nach San Francisco vor. In Wirklichkeit endet der Flug in Paris, ab dort geht es weiter mit der Partner-Linie Delta Air Lines. Bei zwölf Stunden Reisedauer hat der Passagier viel Zeit festzustellen, dass der direkte Flug mit Delta Air Lines fast vier Stunden schneller gewesen wäre. 

Code Sharing: Das müssen Passagiere wissen
 
Was der Fluggast als Mogelpackung empfindet, ist juristisch völlig legal. Das Warschauer Abkommen von 1929 verpflichtet den »Luftfrachtführer« nur, den Käufer eines Tickets zu befördern. Mit welchem Flugzeug ist seine Sache. So bleibt dem Verbraucher nur, das Spiel zu durchschauen. Hier sind einige Tipps: Ein eindeutiges Zeichen ist die sogenannte Double Designation. »JPLH« im Flugplan bedeutet: gemeinsamer Flug von Adria Airways (JP) und Lufthansa (LH), geflogen von Adria Airways (erstes Kürzel). 
 
Sternchen stehen meist für Maschinen anderer Gesellschaften. Die Erklärung findet sich versteckt unten auf der Webseite: ein Stern steht für den Flug mit einer Partner-Airline, ein zweiter bedeutet zusätzlich mindestens einmal umsteigen. Flüge zwischen Drittländern sind fast immer suspekt. Wenn Swiss angeblich zwischen Buenos Aires und Santiago fliegt, stimmt da etwas nicht. 
 
Bei der Buchung langer Flüge lohnt es sich, gezielt nach der exakten Streckenführung, dem Flugzeugtyp und den beteiligten Gesellschaften zu fragen. Viele Buchungs-Webseiten geben dies sehr genau an, wenn man weiß, wo nachzuschauen ist. Bei Lufthansa muss man einfach auf die Flugnummer klicken.


 
(04.03.2016, dpa)

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