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Man selbst hat seinen Arm nur auf einen klitzekleinen Teil der Armlehne gelegt, aber der Nachbar beansprucht wie selbstverständlich die komplette Breite

Man selbst hat seinen Arm nur auf einen klitzekleinen Teil der Armlehne gelegt, aber der Nachbar beansprucht wie selbstverständlich die komplette Breite

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Im Flugzeug Wem gehört eigentlich die Armlehne?

Flugzeuge werden immer enger bestuhlt. Da wundert es nicht, dass mancher Sitznachbar versucht, von dem wenigen verbliebenen Raum so viel wie möglich zu bekommen. Zum Beispiel die Armlehne. Doch wem gehört die eigentlich?

Für die US-Benimmautorin Lizzie Post ist die Sache klar: »Die Armlehne ist technisch gesprochen Teil beider Sitze. Deshalb dürfen sie auch beide benutzen.« Eigentlich sollte also jeder 50 Prozent der Armlehne in Besitz nehmen dürfen. Aber dafür ist sie in der Regel zu klein. Die Ex-Stewardess und heutige BBC-Kolumnistin Beth Blair empfiehlt deshalb eine salomonische Lösung: Ein Fluggast verwendet zum Abstützen des Ellenbogens das vordere, der andere das hintere Ende der Armlehne. Unnachgiebige Zeitgenossen spricht man im Zweifelsfall auch direkt an, etwa mit den Worten: »Stört es Sie, wenn ich meinen Ellenbogen hier zurücklege und Ihnen den vorderen Teil der Armlehne überlasse?« 

Die gemeinsame Armlehne gehört also niemandem. Es gibt allerdings eine Gepflogenheit: Passagiere des Gang- und des Fenstersitzes sollten dem in der Mitte Sitzenden gegenüber großzügig sein und ihm »Armlehnenvorrang« gewähren. Denn die außen Sitzenden verfügen ja bereits über eine eigene Lehne. Und der Mittelsitzer hat auch sonst nur Nachteile: kein Fenster, keinen direkten Zugang zum Gang - und dann noch zwei Armlehnen, die auch die Nachbarn beanspruchen. 
 
Eins geht aber auf gar keinen Fall: den Sitznachbarn zu berühren. Körperkontakt ist unter fremden Menschen tabu. Das Ellenbogenstoßen ist allerdings durchaus etwas, das Menschen in sehr engen Räumen aus Verzweiflung tun: Sie ziehen die Arme hoch und verleihen dem Unmut über ihre Enge mit ihren Ellbogen wie Hühnerflügeln Ausdruck. Da bleibt für den Gestoßenen nur, möglichst angemessen zu reagieren. Aber wie? 
 
US-Benimmautorin Lizzie Post rät, keineswegs selbst gegenzuhalten, sondern die Sache mit Worten anzusprechen. Das könnte in etwa so funktionieren: »Nur um Sie zu beruhigen, ich brauche die Armlehne nicht. Fühlen Sie sich frei, sie zu benutzen. Ich verstehe, dass der mittlere Sitz eng ist.« Und wenn der andere trotzdem weiter stochert, ist dieser Satz einen Versuch wert: »Würde es Ihnen etwas ausmachen, auf Ihren Ellenbogen zu achten? Er scheint mich ein bisschen zu stoßen.« 
Und wenn der andere nicht aufhört und weiter auf Berührung geht? Dann bleibt nur, den Flugbegleiter einzuschalten. Die Ex-Stewardess Beth Blair empfiehlt dazu, nicht den Rufknopf zu drücken. Besser ist es aufzustehen und den Flugbegleiter diskret zu kontaktieren. Dann bleibt dem die Möglichkeit, gesichtswahrend mit der anderen Partei zu sprechen. 
 
Was passiert, wenn die Auseinandersetzung aus dem Ruder gerät und auch die Flugbegleiterin keinen Kompromiss erreichen kann? Dann entscheidet in einem Flugzeug grundsätzlich der ranghöchste Kommandierende, also der Flugkapitän. Er hat die Entscheidungsgewalt und kann zum Beispiel die Streithähne auseinandersetzen. 
 
Man glaubt es kaum, aber derartige Fälle landeten bereits vor einem Schiedsgericht. Deutschlands Oberschlichter Heinz Klewe gibt streitlustigen Passagieren aber wenig Chancen: »Es existiert kein Recht auf Armlehnen«, erklärt der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Rein juristisch gesehen, darf die Armlehne im Zweifel also keiner von beiden Anrainern nutzen. 
 
(06.12.2017, srt)
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