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Grundsätzlich muss der Verkäufer auch gebührenfreie Bezahlmethoden anbieten; aber das ist in der Regel irgendeine völlig unbekannte Kreditkarte

Grundsätzlich muss der Verkäufer auch gebührenfreie Bezahlmethoden anbieten; aber das ist in der Regel irgendeine völlig unbekannte Kreditkarte

Die Tricks der FlugportaleVor versteckten Bezahlgebühren schützen

Trotz gesetzlichen Verbots kassieren Flugticketverkäufer weiter happige Kreditkartenaufschläge.

Schon seit Jahresbeginn schützt eine neue EU-Richtlinie die Verbraucher eigentlich beim Zahlen von Reisen. Wer seine Rechnung per EC-Karte, Lastschrift oder mit einer gängigen Kreditkarte begleicht, dem darf kein Aufpreis mehr berechnet werden. Das gilt im Internet wie im normalen Ladengeschäft. Mehr als ein halbes Jahr später wird die Vorschrift allerdings nicht überall beachtet: Immer noch ist es bei Flugportalen gang und gäbe, dass die Preise während des Buchungsvorgangs klammheimlich steigen. Je nachdem, welches Zahlungsmittel der Kunde wählt, wird es bis zu 100 Euro teurer. Wir sagen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich schützen.

Jeder, der schon mal online einen Flug, ein Hotel oder eine ganze Reise gebucht hat, der kennt sie: die lästigen Bezahlgebühren. Meistens schleichen sie sich gemeinerweise erst beim letzten Buchungsschritt ein und werden unauffällig auf die Rechnung obendrauf gepackt. Grundsätzlich muss der Verkäufer auch gebührenfreie Bezahlmethoden anbieten; aber das ist in der Regel irgendeine völlig unbekannte Kreditkarte. Für alle anderen Zahlungsweisen wird kräftig zugelangt, und schnell kostet die Reise 20 Euro mehr.

Eigentlich sollte mit diesen unseriösen Praktiken seit Jahresbeginn Schluss sein: Im Januar trat ein Gesetz in Kraft, das das Bezahlen EU-weit billiger macht. Es verbietet Händlern, für das Zahlen mit EC-Karte oder gängigen Kreditkarten, wie Visa oder Mastercard, Gebühren auf den Preis aufzuschlagen. Auch für andere übliche Zahlungsweisen dürfen keine Extrakosten mehr berechnet werden. Egal ob mit Karte, Sepa-Überweisung oder per Lastschrift gezahlt wird: Der Preis muss immer derselbe sein.

Andere Unsitten wurden gleich mit verboten: Beim Buchen eines Hotels oder Mietwagens sperrt der Anbieter gern klammheimlich den Betrag via Kreditkarte auf dem Kundenkonto; das ist nicht mehr ohne weiteres zulässig. Der Verbraucher muss einer solchen Regelung nun ausdrücklich zustimmen. Das gesamte Gesetz gilt auch in allen Ladengeschäften. Wer also im Reisebüro per Kreditkarte zahlen will, weil da eine Reiserücktrittskostenversicherung inkludiert ist, muss auch dort keinen Aufpreis mehr befürchten.

Die großen Reisekonzerne haben alle umgestellt: Lufthansa und Bahn, Tui und Neckermann, Expedia und HRS haben die Aufschläge abgeschafft. Dadurch sparen die Kunden zum Beispiel bei der Bahn um die drei Euro pro Ticketkauf per Kreditkarte. Bei Lufthansa kamen für teure Flüge durchaus auch 25 bis 30 Euro zusammen, die nun weggefallen sind. Bei Aida fällt ein Prozent "Transaktionsgebühr" weg, bei Tui sind es 0,7 Prozent "Disagio".

Bei kleineren und ausländischen Firmen im Internet ist die Einsicht nicht so verbreitet. Das gilt insbesondere bei Leistungen mit knappen Margen wie Flugtickets. Diesen Eindruck hat der Test unserer Ausgabe 3-2018 bestätigt. Das Ergebnis: Nur sechs von 14 getesteten Flugportalen verlangten für alle angebotenen Bezahlarten denselben Preis. Am besten schnitten Fly.de, Fluege.com, STA-Travel und Flugladen.de ab.

Andere, durchaus auch prominente Anbieter langten beim Bezahlen ordentlich zu. So erhöhte sich bei Opodo der Preis für ein Ticket nach Barcelona von ursprünglich versprochenen 124,34 Euro um 28,27 Euro auf 152,61 Euro, wenn man nicht gerade eine Visa-Entropay- oder Viabuy-Prepaid-Mastercard zur Hand hat. Insgesamt schnitten Bravofly, Lastminute.de und Fluege.de in unserem Test besonders schlecht ab. Auch bei Fluege.de (nicht zu verwechseln mit Fluege.com) steigt der Flugpreis nachträglich, wenn statt der hauseigenen Firmenkreditkarte eine andere Bezahlart gewählt wird. 

Gewiefte Online-Händler setzen die neue Vorschrift zwar um, verstecken aber das Ergebnis. So platzieren sie zum Beispiel die für sie selbst günstigen Zahlungsmethoden prominent und bieten die teureren entweder gar nicht mehr an, oder nur noch sehr unauffällig. So bot in unserem Test kein einziger Anbieter die EC-Karten-Zahlung an.

Wie schützt man sich? REISE & PREISE-Chefredakteur Oliver Kühn rät zunächst, das Zahlungsmittel erst ganz am Ende einzustellen und am Anfang einfach die Position "sonstige" oder "andere" zu wählen. Dann ist man zwar auch nicht vor Preiserhöhungen gewappnet, erkennt aber wenigstens, ob sich der Preis nach Angabe der Zahlungsweise ändert. Und letztlich zählt ohnehin der Endpreis. So war ein Flug nach London am Ende trotz zwei Prozent Kreditkartengebühr bei "Tripsta" am günstigsten.

Wer der Meinung ist, dass ein Händler gegen die Bestimmungen verstößt (die übrigens nicht nur bei Reisen gelten), der kann sich bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beschweren. Dafür hat diese eine eigene Beschwerdestelle eingerichtet. Die Wettbewerbszentrale verspricht, allen gemeldeten Fällen nachzugehen und das unzulässige Berechnen von Zahlungsentgelten zu unterbinden.

Weitere Informationen:

Die Beschwerdestelle bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist auf drei Wegen zu erreichen: 1) per Online-Beschwerdeformular www.wettbewerbszentrale.de, dann rechts auf "Zahlungsentgelte-Beschwerdeformular" klicken. 2) per Brief an Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg. 3) per E-Mail an .

Mit dem Online-Beschwerdeformular hat die Wettbewerbszentrale auch einen "Überblick über die neuen Regeln für Zahlungsentgelte" veröffentlicht.

Die Ausgabe 3-2018 von REISE & PREISE gibt es versandkostenfrei hier.

(10.09.2018, srt)

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