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Flug verspätet, vorab gebuchter Mietwagen storniert? Das kann bei «No show»-Klauseln passieren.

Flug verspätet, vorab gebuchter Mietwagen storniert? Das kann bei «No show»-Klauseln passieren. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Zu spät, Auto weg? Mietwagen-Ärger: Vorsicht bei «No show»-Klauseln

Schon vor dem Urlaub den Mietwagen buchen und bezahlen - das ist bequem. Doch Vorsicht: Bei Verspätungen kann es vor Ort Probleme geben und teuer werden. Lässt sich das vorab ausschließen?

Wer im Urlaub später als vereinbart zur Mietwagenstation kommt, erlebt womöglich eine böse Überraschung. Die Buchung kann vom Anbieter unter Umständen kostenpflichtig storniert worden sein. Möglich machen das «No show»-Regelungen, die sich in den Geschäftsbedingungen (AGB) zahlreicher Vermittlungsplattformen finden. Das Europäische Verbraucherzentrum rät: Auf solche Klauseln sollte man vor Abschluss des Mietwagenvertrags unbedingt achten.

Die Regelungen dienen eigentlich dazu, die Anbieter davor zu schützen, wenn Kunden gar nicht erscheinen und das gemietete Auto ungenutzt auf dem Hof stehen bleibt. Dann behalten die Vermittler die bereits gezahlte Miete ein. Das Problem: Das kann Urlauber auch bei Verspätungen treffen, für die sie nicht verantwortlich sind.

Flug verspätet, Mietwagen storniert, Laune im Keller

Die Verbraucherschützer schildern ein Beispiel: Ein Mann hatte einen Mietwagen für den Urlaub über eine Vermittlungsplattform gebucht und im Voraus bezahlt. Doch bei der Anreise hatte sein Flug zwei Stunden Verspätung.

Als er bei der Mietwagenstation eintraf, bekam er zu hören: Seine Buchung sei wegen seines Nichterscheinens («No show») storniert worden. Von der Station wurde er an die Vermittlungsplattform verwiesen - die verweigerte unter Verweis auf die Geschäftsbedingungen die Rückzahlung.

Denn: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) machen die Vermittler keinen Unterschied, wer für die Verspätung verantwortlich ist.

Tipps der Verbraucherschützer gegen Mietwagen-Ärger

Um solches Ungemach zu vermeiden, raten die Verbraucherschützer neben dem sorgfältigen Prüfen der Geschäftsbedingungen auf solche Klauseln zu diesen drei Schritten:

  • Man sollte im Zweifel lieber direkt beim Vermieter buchen und nicht über eine Vermittlungsplattform.
  • Vorauszahlungen können dazu führen, dass man sein Geld bei Stornierungen aufgrund solcher Klauseln nicht wieder sieht. Darum ist es besser, wenn man Angebote wählt, bei denen man erst vor Ort zahlen muss.
  • In dem Zusammenhang lohnt sich laut dem Verbraucherzentrum die Suche nach lokalen Anbietern am Urlaubsort. Die seien zwar oft nicht auf den großen Vermittlungsplattformen buchbar. Bei diesen Anbietern gelte aber meist noch der Grundsatz: erst Auto, dann Geld.
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