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Das Ticket ist da - doch der Flug ging nicht? Dann bekommen Verbraucher ihr Geld zurück. Zahlt die Airline nicht, können sie sich wehren

Das Ticket ist da - doch der Flug ging nicht? Dann bekommen Verbraucher ihr Geld zurück. Zahlt die Airline nicht, können sie sich wehren

Annullierungen So bekommen Sie Geld für Flugtickets zurück

In der Corona-Pandemie fielen - und fallen - Flüge aus. Viele Verbraucher möchten deshalb das Geld für ihre Tickets zurück. Doch das ist zurzeit gar nicht so einfach.

Der Flug wurde schon vor Monaten annulliert, aber die Airline hat Ihnen das Geld noch immer nicht zurückerstattet? Trotz schwerer Zeiten für die Fluggesellschaften: Das müssen sich Verbraucher nicht gefallen lassen.

«Die meisten haben Verständnis für die gegenwärtige Situation, aber Monate müssen Reisende nicht warten. Auch in der Pandemie haben sie Anspruch auf ihr Geld», sagt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin.

Bei gestrichenen Flügen haben Reisende dank der Europäischen Fluggastrechteverordnung Anspruch darauf, innerhalb von sieben Tagen ihren gezahlten Ticketpreis zurückzuerhalten. Auch ohne aktives Handeln, betont die Verbraucherschützerin.

Sollten die Airlines nicht zahlen, empfiehlt sie, sich an die Fluggesellschaften zu wenden und eine Frist von zwei Wochen für die Rückzahlung zu setzen. Am besten per Einwurf-Einschreiben, damit die Verbraucher einen Nachweis haben.

Schlichtungsstellen anrufen

Reagieren Airlines dann noch immer nicht, können Betroffene ihren Anspruch auch vor Gericht erstreiten. «Diesen Weg scheuen aber viele, vor allem, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben», hat die Verbraucherschützerin beobachtet. Reisende können sich auch an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes oder an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Beide versuchen zunächst, sich außergerichtlich mit den Airlines zu einigen.

Die SÖP verzeichnet nach eigenen Angaben eine starke Zunahme bei der Anzahl der Schlichtungsanträge von Verbrauchern in der Corona-Zeit. Für Verbraucher ist der Service kostenlos. Streitigkeiten gebe es vor allem, weil die Airlines ihren Kunden anfangs ausschließlich Gutscheine für annullierte Flüge angeboten hatten oder die Rückerstattung der Ticketpreise lange hinauszögern.

«In der Regel haben die Verbraucher schon großes Verständnis, dass es angesichts von Corona nicht ratzfatz geht», betont Geschäftsführer Heinz Klewe. «Sie werden allerdings sehr ärgerlich, wenn sich der angekündigte Zeitraum der Kostenerstattung immer wieder hinausschiebt.»

Bank einschalten

Möglich ist es der Verbraucherzentrale zufolge auch, dass sich Kunden, die mit Kreditkarte gezahlt haben, ihr Geld über ihr Geldinstitut zurückholen oder dies zumindest in einer Mahnung androhen. Die Banken haben hier unterschiedliche Fristen, in denen das möglich ist.

«Dass viele Fluggesellschaften auf die Beschwerden und berechtigten Forderungen der Reisenden nicht reagieren, ist mehr als enttäuschend», sagt Verbraucherschützerin Klaar. «Das Verhalten der Fluggesellschaften ist ganz eindeutig rechtswidrig.»

Klaar wünscht sich, dass die Airlines klare Voraussagen machen, wann Rückzahlungen erfolgen - und sich dann auch daran halten. Denn nicht nur die Fluggesellschaften litten unter der Corona-Krise. «Auch die Reisenden müssen die Begleiterscheinungen aushalten.»

Gutscheine bergen Risiko

Noch immer bieten die Fluggesellschaften auch Gutscheine für annullierte Flüge an. «Es schwebt aber ein Risiko über den Gutscheinen», sagt die Verbraucherschützerin. Denn: Sollte die Airline pleitegehen, haben Reisende kaum Chancen ihr Geld zurückzuerhalten.

Aber warum dauern die Rückzahlungen derzeit eigentlich so lange? Nach Angaben der SÖP gibt es dafür mehrere Gründe. Einerseits hätten die Unternehmen infolge der Pandemie Probleme mit ihrer Zahlungsfähigkeit - während gleichzeitig eine schiere Menge an Tickets erstattet werden muss. Darüber hinaus sind viele Mitarbeiter der Airlines im Homeoffice oder in Kurzarbeit. Das erschwert Klewe zufolge die schnelle Bearbeitung der Kundenbeschwerden.

Die Verzögerungen rührten zudem daher, dass lange unklar war, ob eine Gutscheinlösung anstelle einer Geldzahlung rechtlich möglich ist. Die Bundesregierung hatte diesen Plan unterstützt, um drohende Insolvenzen der Airlines zu vermeiden. Die EU-Kommission kippte das Vorhaben.

(24.08.2020, dpa)

 
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