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Wer nach Neuseeland reisen möchte, benötigt ab dem 1. Oktober 2019 eine Einreisegenehmigung. Diese können ab dem 1. Juli 2019 beantragt werden

Wer nach Neuseeland reisen möchte, benötigt ab dem 1. Oktober 2019 eine Einreisegenehmigung. Diese können ab dem 1. Juli 2019 beantragt werden

ETA-EINREISEGENEHMIGUNG  Online-Anmeldepflicht jetzt auch bei Neuseeland-Reisen

Einfach in den Flieger setzen und in Neuseeland die spektakulären Landschaften besichtigen? Das war einmal. Ab dem 1. Oktober müssen unter anderem deutsche Touristen zuvor eine Einreisegenehmigung beantragen. Was kostet das und ab wann ist die Registrierung möglich?

Neuseeland-Urlauber müssen bald eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) vor ihrer Reise beantragen. Ab 1. Oktober ist das kostenpflichtige ETA-Dokument für deutsche Staatsbürger für die erstmalige Einreise in das Land Pflicht.


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Darüber informiert das Auswärtige Amt (AA) in seinen Reisehinweisen für Neuseeland. Die Registrierung sei ab dem 1. Juli möglich. Die Gebühren betragen 12 Neuseeland-Dollar (rund 7,20 Euro) bei Online-Beantragung und 9 Dollar (5,40 Euro) bei Antrag über die entsprechende App. Bei der ETA-Beantragung wird laut AA zudem eine Touristenabgabe in Höhe von derzeit 35 Dollar (21,10 Euro) fällig.

Wie beim Esta-Verfahren in den USA gilt die ETA-Genehmigung für Neuseeland zwei Jahre und innerhalb dieses Zeitraums für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils maximal 90 Tagen.

Die neuseeländische Einwanderungsbehörde empfiehlt, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

(21.03.2019, dpa)

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