Corona Welche Versicherung bietet einen umfassenden Schutz?
Wer in Zeiten von Corona verreisen möchte, sollte sich vor Abschluss einer Reiserücktritts-, -abbruch- oder Krankenversicherung über die Bedingungen gut informieren bzw. seine bereits bestehende Jahresversicherung überprüfen, um im Falle eines Falles nicht auf den hohen Kosten sitzenzubleiben. Es empfiehlt sich, zusätzlich einen guten CoronaSchutz abzuschließen.
Corona & Stornogebühren: Reisewarnung oft kein Rücktrittsgrund mehr
Hanse Merkur zahlt anstandslos selbst im Standardrücktrittstarif bei einem positiven Test die anfallenden Stornokosten. Akzeptiert werden ein PCR-Test oder eine schriftliche Bestätigung von Arzt, Apotheke oder Testzentrum. Wer zusätzlich den »Corona-Schutz« (Aufpreis: 10–15 %). bucht, kann sich absichern, wenn die Airline ihn wegen Covid-Verdachts nicht mitnimmt oder er während der Reise in Quarantäne muss. Ausdrücklich sind dann auch negativ Getestete und negativ getestete Mitreisende bei angeordneter Quarantäne versichert – auch dann, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Land besteht.
TravelSecure/Würzburger leistet in ihrem Standard-Rücktrittstarif nur, wenn man an Covid-19 erkrankt ist. Mit dem zusätzlichen »Reiseschutzbrief Corona« ist gegen rund 50 Prozent Aufpreis auch versichert, wer vor oder während der Reise in eine angeordnete Quarantäne gerät, z. B. weil Verdacht auf Infektion durch einen positiv getesteten Mitreisenden besteht. Für Mitreisende wird nur gezahlt, wenn die Familien- und Paar-Variante gebucht wurde. Laut Information der Hotline leistet die Versicherung neuerdings auch bei bestehender Reisewarnung.
Auch bei der Ergo können die Kunden zusätzlich einen »Ergänzungsschutz Covid-19« buchen. Dann zahlt der Versicherer bei Erkrankung, positivem Test (PCR-Test oder schriftlich bestätigter Schnelltest), behördlich angeordneter Quarantäne oder wenn der Urlauber am Flughafen wegen erhöhter Temperatur abgewiesen oder ihm die Einreise verweigert wird. Auf Nachfrage teilt die Pressestelle mit: Ja, auch negativ getestete Personen sind bei behördlich angeordneter Quarantäne versichert, wenn es sich um eine persönliche und individuelle Quarantänemaßnahme handelt. Die Zusatzversicherung tritt auch ein, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt.
(16.11.2021, rp)