Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Warteschlange am Airport in Düsseldorf: Am größten Flughafen Nordrhein-Westfalens wurden zahlreiche Flüge ins In- und Ausland gestrichen.

Warteschlange am Airport in Düsseldorf: Am größten Flughafen Nordrhein-Westfalens wurden zahlreiche Flüge ins In- und Ausland gestrichen.

Foto: Daniel Naupold

Flughafen-Streiks Preisnachlass für verpasste Hotelnacht

Flughafen-Streiks in NRW haben erneut den Reiseverkehr behindert. Pauschalurlauber, die deswegen eine Urlaubsnacht im Hotel verpassen, dürfen auf Preisnachlass hoffen.

Die Streiks des Sicherheitspersonals an den beiden großen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind am Donnerstag (21. Februar) nach sechseinhalb Stunden beendet worden. Rund 260 Mitarbeiter der Frühschichten hatten nach Angaben der Gewerkschaft Verdi bis 10 Uhr die Arbeit niedergelegt. Am größten NRW-Flughafen in Düsseldorf mussten 73 Flüge von insgesamt 147 geplanten Verbindungen gestrichen werden, wie der Airport mitteilte. Am Flughafen Köln/Bonn fielen bis zum Vormittag 13 Abflüge und 8 Ankünfte aus. An beiden Airports traf der Streik mehrere tausend Reisende.

Mit Beginn der Frühschicht hatten die Beschäftigten in Düsseldorf die Arbeit niedergelegt. An den Sicherheitskontrollen bildeten sich Warteschlangen. Auch am Flughafen Köln/Bonn waren die Auswirkungen des Streiks zu spüren. Verglichen mit dem ganztägigen Streik in der vergangenen Woche, der rund 10 000 Reisende getroffen habe, halte sich der Schaden jedoch in Grenzen, sagte eine Flughafensprecherin. »Die Leute sind sensibilisiert und informieren sich vorab.«

Entgeht Pauschalurlaubern wegen eines Streiks am Flughafen eine Hotelnacht am Urlaubsort, dürfen sie den Reisepreis mindern. Der Veranstalter müsse den Preis der Reise um die entgangene Nacht senken, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. «Bei Pauschalreisen buchen Sie ja das ganze Paket. Die Flugleistung ist nur ein Teil davon.»

Dass der Veranstalter für den Streik nichts kann, spielt dabei keine Rolle: «Bei Minderungsansprüchen geht es nur um den schlichten Vergleich von Soll und Ist», sagt Degott. Der Gast sollte die Minderung möglichst schon vor Ort vom Veranstalter fordern. Spätestens nach der Reise sollte er das aber schriftlich nachholen.

 Individualreisende bleiben allerdings auf den Kosten sitzen, wenn sie wegen eines Streiks eine schon gebuchte Nacht am Urlaubsort verpassen. Denn Streiks seien außerordentliche Umstände, sagt Degott. Außerdem bringt die Fluggesellschaft den Passagier ja ans Ziel - nur eben später. Auch mit einer verspäteten Beförderung erfüllt die Airline in diesem Fall den Vertrag.

Links zu den Flughäfen

Airport Köln/Bonn

Webseite Flughafen Düsseldorf

(21.02.2013, dpa)

REISENEWS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987