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Sind Urlauber von »Irma« stark betroffen, können sie den Reisepreis zurückfordern oder mindern

Sind Urlauber von »Irma« stark betroffen, können sie den Reisepreis zurückfordern oder mindern

Foto: Carlos Giusti/AP/dpa

Hurrikan »Irma« Was Reisende jetzt wissen müssen

»Irma« ist einer der schwersten Karibik-Stürme aller Zeiten. Der Hurrikan hat schwere Verwüstungen angerichtet. Auch viele Urlauber sind beeinträchtigt – was sie jetzt wissen müssen.

Der katastrophale Hurrikan »Irma« tobt mit Spitzengeschwindigkeiten von 290 km/h über der Karibik. Mehrere Menschen sind bereits gestorben. Was Reisende jetzt wissen müssen: 

Reiseveranstalter sind kulant
 
Die Veranstalter bieten kostenloses Umbuchen und Stornieren von Reisen in Richtung Karibik. Dabei gelten unterschiedliche Fristen für verschiedene Regionen.
 
Bei Thomas Cook gilt das Angebot für die Dominikanische Republik und Kuba für Abreisen bis einschließlich 12. September. Bei Miami und den davon südlich gelegenen Gebieten Floridas ist es der 15. September. Alle Reisen nach Punta Cana am 7. und 8. September hat der Veranstalter grundsätzlich storniert.

 
Bei Tui gilt das Angebot für Abreisen bis 10. September für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas. Florida-Urlauber können bis einschließlich 12. September kostenfrei umbuchen oder stornieren. Freigeschaltet wurde die Kunden-Hotline 0511/567 8000.
 
DER Touristik bietet Florida-Gästen bis Abreise am 12. September kostenlose Umbuchungen und Stornierungen an, beim Reiseziel Florida Keys bis 17. September. Für die Dominikanische Republik, Kuba und die Bahamas steht das Angebot bis 10. September.
 
Auch die Airlines reagieren: Bei Lufthansa und ihren Töchtern Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines können Kunden Tickets für Flüge bis 11. September nach Miami, Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana kostenlos umbuchen. Das Ticket muss vor oder am 6. September ausgestellt sein, und das neue Reisedatum muss vor oder am 12. Oktober liegen. Beim Ferienflieger Condor, der zu Thomas Cook gehört, können einzelne Flüge (ohne Veranstalterpaket) in die Karibik laut Webseite bis 10. September kostenlos umgebucht oder auch storniert werden.
 
Viele Kreuzfahrten sind betroffen
 
Wegen Hurrikan »Irma« müssen zahlreiche Kreuzfahrtreedereien Reisen absagen. Bei Royal Caribbean zum Beispiel fallen Fahrten mit der »Empress of the Seas« (9. September um Kuba), »Enchantment of the Seas« (8. September, Bahamas) und »Majesty of the Seas« (8. September, Bahamas) aus. Drei Schiffe (»Allure of the Seas«, »Harmony of the Seas« und »Oasis of the Seas«) verkürzen geplante Reisen und fahren erst später ab.
 
MSC hat eine Reise der »MSC Divina« geändert sowie eine Abfahrt (9. September) komplett abgesagt, eine Fahrt der »MSC Opera« wird ebenfalls geändert. Norwegian Cruise Line hat jeweils eine Fahrt mit der »Norwegian Sky« und »Norwegian Escape« ab Miami gestrichen, jeweils eine weitere Fahrt wurde gekürzt.
 
Diese Rechte haben Reisende
 
Ist die Lage vor Ort besonders dramatisch, können Pauschalurlauber die Reise wegen »erheblicher Schlechtleistung« kündigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann gibt es den kompletten Reisepreis zurück. Das gilt etwa, wenn ein Urlauber Todesangst haben muss, weil zum Beispiel das Dach des Hotels abgedeckt wurde und das Gebäude überflutet wird. Der Veranstalter muss den Urlauber so schnell wie möglich ausfliegen. In diesem Fall gibt es auch auf jeden Fall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
 
Wenn die Situation nicht so schlimm ist, die Reise aber dennoch beeinträchtigt wird, kann der Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern, so Degott. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Schwere des Mangels ab. Und es kommt darauf an, wie viele Tage der Reise beeinträchtigt waren. Ein Beispiel: Der Urlaub ist zwar trotz des Sturms möglich, aber der im Reisekatalog versprochene schöne Strand ist nicht mehr da oder nicht mehr nutzbar. Zusätzlichen Schadenersatz gibt es hier nicht unbedingt, die Gerichte entscheiden dies laut Degott unterschiedlich.
 
Für Kreuzfahrt-Touristen, die ja auch Pauschalurlauber sind, gelten im Prinzip die gleichen Rechte: »Wenn klar ist, dass reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Reisevertrag zurücktreten«, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das heißt: Fällt ein Höhepunkt der Reise aus, kann der Kunde diese absagen – ohne Gebühren.
 
Wird ein anderes Ziel angelaufen, kann das ein gleichwertiger Ersatz sein. »Da muss man abwägen«, sagt Fischer-Volk. Wird ein Ziel jedoch ersatzlos gestrichen, ist dies ein Reisemangel. Kunden können dann nachträglich den Reisepreis etwas mindern.
 
Wenn die Reederei bereits vor der Reise auf die Routenänderung hinweist, muss der Kunde erklären, dass er mitfährt und sich Mängelansprüche vorbehält. Wer ohne Veranstalter und Reisebüro im Internet direkt bei einer US-Reederei bucht, für den gilt allerdings amerikanisches Reiserecht. Wird eine Kreuzfahrt komplett abgesagt, erhalten Passagiere den Reisepreis zurück. Weiteren Schadenersatz können sie jedoch nicht anmelden. Wichtig zu beachten: Wurden Flüge separat von der Kreuzfahrt gebucht, können diese in der Regel nicht kostenlos bei der Airline storniert werden.
 
(07.09.2017, dpa)
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