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Wird im Flugzeug das Mindestmaß an Bewegungsfreiheit nicht gewährleistet, dann liegt ein Mangel vor

Wird im Flugzeug das Mindestmaß an Bewegungsfreiheit nicht gewährleistet, dann liegt ein Mangel vor

Foto: Christian Charisius

Mangel im Flieger Eingeschränkte Beinfreiheit

Langes Sitzen auf Langstreckenflügen ist sehr anstrengend. Fehlt dazu noch der nötige Platz für die Beine, kann die Reise zur Tortur werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Beinfreiheit deutlich eingeschränkt wird.
Besteht wegen eines übergewichtigen Mannes auf dem Vordersitz im Flugzeug weniger Beinfreiheit als normal, ist dies ein Mangel. Dem Passagier steht ein reduzierter Flugpreis zu. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.

 
In dem verhandelten Fall war die Lehne des übergewichtigen Vordermanns fünf bis zehn Zentimeter weiter zurückgebogen als technisch vorgesehen. Dadurch hatte der 1,95 Meter große Kläger deutlich weniger Beinfreiheit als erwartet. Deshalb verklagte er die Airline. Das Gericht gab ihm Recht.
 
Der Fluggast dürfe erwarten, dass er einen Sitzplatz hat, der - zumal auf einem Langstreckenflug - ein Mindestmaß an Bewegungsfreiheit erlaubt, so das Urteil. Wenn eine Airline in ihre Flugzeuge Sitze einbaut, die so materialschwach sind, dass die Rückenlehne durch einen übergewichtigen Passagier weiter zurückgebogen wird als technisch vorgesehen, sei dies ein Mangel (Az.: 31 C 4210/14 [17]). 

(12.11.2015, dpa)
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