Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Nicht immer ist klar, wer genau bei Reiseverspätungen haftet, unter Umständen müssen auch Reiseveranstalter selbst zur Kasse gebeten werden

Nicht immer ist klar, wer genau bei Reiseverspätungen haftet, unter Umständen müssen auch Reiseveranstalter selbst zur Kasse gebeten werden

Foto: ...

Reise mit Zug-zum-Flug-Ticket Veranstalter kann bei Zeitverzug haften

Verspätungen sind immer ärgerlich, dies gilt auch für Urlauber. Verpasst man durch eine Verzögerung auch noch die Anschlussverbindung, kann es schnell teuer werden. Inwieweit Anbieter eines Zug-zum-Flug-Tickets für den Schaden haftbar sind, zeigt ein Fall aus Hannover.

Wenn ein Reiseveranstalter die Bahnfahrt zum Flughafen als eigene Leistung bewirbt, ist er auch bei einer Verspätung des Zuges verantwortlich – und muss entsprechende Mehrkosten des Urlaubers erstatten.

Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 419 C 8989/16), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Entscheidungen.

 
In dem verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise auf die Malediven für zwei Personen im Wert von insgesamt 6.474 Euro. Das Paar hatte den Service Zug-zum-Flug mitgebucht. Der Zug nach Frankfurt hatte einen Defekt, die Reisenden verpassten den Flug. Sie mussten sich selbst einen Ersatzflug für den Folgetag buchen und am Flughafen in einem Hotel übernachten. Vom Reiseveranstalter verlangten sie diese Kosten zurück sowie eine Preisminderung für den verlorenen Tag.
 
Der Veranstalter verwies auf die AGB, wonach die Zugfahrt keine Eigenleistung des Anbieters sei. Die Urlauber seien für die Anreise selbst verantwortlich gewesen. Dem folgte das Gericht nicht. Denn der Veranstalter hatte den Zug im Reiseangebot als eigene Leistung angepriesen und die »Inhaberschaft« der Leistung nahegelegt. Daher sei er auch in der Verantwortung.
 
Der Kläger und seine Frau bekamen 1.636 Euro für die Ersatztickets, 69 Euro für die Übernachtung, 24,50 Euro für Verpflegung sowie 462 Euro für den verlorenen Reisetag zugesprochen.
 
(06.09.2017, dpa)

Mehr Reisespecials ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987