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Ein spannender Küstenabschnitt: Die Algarve.

Ein spannender Küstenabschnitt: Die Algarve.

Foto: flickr.com amaianos

Reiseärger Angst kein Stornogrund

Dann sollten Sie den Resturlaub im nächsten Frühling für eine Kurzreise in wärmere Gefilde nutzen: Rund um das Mittelmeer und an der Westküste Afrikas hält dann bereits der Frühling Einzug. Schon für weniger als 500 Euro können Sie sieben Tage Sonne genießen.

Reisen auf die Kanarischen Inseln

Ein Garant für gutes Wetter sind die Kanarischen Inseln - nicht umsonst wird Teneriffa auch die »Insel des ewigen Frühlings« genannt. Bester Beweis ist der botanische Garten oberhalb von Puerto de la Cruz, in dem seit 1788 Bäume und Pflanzen aus der ganzen Welt wachsen. Der Hauptort des grünen Nordens der Insel eignet sich als Ausgangstation für Touren auf den Teide, den höchsten Gipfel Spaniens, und für Besuche idyllischer Bergdörfer wie Caserio de Masca im Teno-Gebirge. Ebenfalls sehenswert: Die Ortschaft Garachico, die mit ihren roten Dächern und weißen Häusern auf einer Lava-Landzunge an der Küste liegt. Eine Woche in einem Studio des Dreisterne-Aparthotels »Eden Esplanade« kostet mit Halbpension ab 494 Euro pro Person (ITS). Weitere Preisbeispiele finden Sie [hier].

Eine Reise an die Algarve

Fluggäste sollen zuvor 50 Euro entrichten, um von vornherein »eine Flut ungerechtfertigter Ansprüche« einzudämmen, so der Vorschlag. Der Bundesverbandes der Deutschen Fluggesellschaften (BdF) will zudem erreichen, dass die Verfahrenskosten geteilt werden und Geschäftsreisenden die Schlichtungsstelle verwehrt bleibt.

Das zeige, »wie sehr die Fluggesellschaften die Schlichtung fürchten«, kommentiert Markus Tressel, tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Auch der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic warnt davor, für Verbraucher keine zu hohen Hürden einzurichten.

Bis jetzt wird die bestehende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) nur von den Bahnen getragen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP) will aber auch andere Verkehrsträger – zuerst die Airlines, dann Reedereien und Busanbieter – dazu verpflichten, der Schlichtungsstelle beizutreten.

Diese Maßnahme wurde nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch die Verbraucherminister der Bundesländer beschlossen im Herbst 2010 einstimmig, die Kooperation der Airlines notfalls gesetzlich zu erzwingen. Erste ausländische Fluggesellschaften - wie Emirates und SAS - verhandeln mit der SÖP bereits über einen Beitritt.

Obwohl die in Berlin ansässige Schlichtungsstelle bislang nur verärgerten Bahnkunden beisteht, häufen sich bei ihr auch Klagen von Flugpassagieren: Seit Dezember 2009 gingen 1500 Beschwerden ein, die Flüge betreffen. Damals nahm die Organisation ihre Arbeit auf und folgte der Schlichtungsstelle Mobilität, die fünf Jahre zuvor gegründet wurde und beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelt war. Sie hatte mehr als 14 000 Fälle unzufriedener Reisender bearbeitet, dennoch war ihre Finanzierung durch die Bundesregierung nicht mehr verlängert worden.

Auch bei der neuen SÖP sind Verfahren für Verbraucher gratis. Wer mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat auch danach die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

(01.03.11, tdt)
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