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Schlichtungsstelle : Schlichtungsstelle: Airlines in der Pflicht

Schlichtungsstelle : SCHLICHTUNGSSTELLE Airlines in der PflichtBerlin, 25.5.10 (tdt) – Seit im Dezember 2004 die Schlichtungsstelle Mobilität ihre Arbeit aufnahm, wurde sie nur von Bahnunternehmen getragen. Fluggesellschaften traten der – fünf Jahre beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelten – Organisation nicht bei. Weil das bei der - seit vergangenen Dezember agierenden - neuen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) nicht anders ist, wird die Politik aktiv.Die Fluggesellschaften seien »nun aufgefordert, sich aktiv an der Schlichtungsstelle zu beteiligen«, so Lucia Puttrich, die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Geschehe dies nicht, würden die Airlines – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – »dazu verpflichtet«. Pläne der Bundesregierung sehen vor, die SÖP (www.soep-online.de) sogar als verkehrsträgerübergreifende Institution gesetzlich zu verankern.Dass Handlungsbedarf besteht, zeigte zuletzt die Aschewolke mit ihren mehr als 100.000 ausgefallenen Flüge: Weil unzählige Flugreisende seitdem um ihre Rechte kämpfen, schaltete die EU mittlerweile sogar im Internet ein Servicepaket (http://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm) mit Tipps für gestrandete Reisende frei.Die Vorgänger-Organisation der SÖP, deren Finanzierung durch die Bundesregierung nicht mehr verlängert worden war, hatte seit ihrem Start mehr als 14.000 Fälle unzufriedener Reisender bearbeitet. Auch bei der neuen SÖP, die vorerst weiter nur bei Beschwerden gegen die sie finanzierenden Mitglieder tätig wird, sind Verfahren für Verbraucher gratis. Wer mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat auch danach die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Schlichtungsstelle : Reiseärger: Bald europaweite Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle : REISEÄRGER Bald europaweite SchlichtungsstelleDie Bundesregierung macht sich stark für eine europaweite Regelung bei der Schlichtung von Reiseärger. »Ein einheitlicher Rahmen wäre sinnvoll«, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Voran ging ein Treffen mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding, sie hält die Idee für »prinzipiell interessant«.In Deutschland gibt es bereits eine Schlichtungsstelle, die aber nur von Bahnunternehmen getragen wird. Allerdings sollen nun auch die anderen Verkehrsträger – zuerst die Airlines, dann Reedereien und Busanbieter – dazu verpflichtet werden, der Schlichtungsstelle beizutreten. Gerade bei den Fluggesellschaften, sagt Aigner, gebe es »durchaus Bedarf.«Dieser Schritt wurde nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch die Verbraucherminister der Bundesländer beschlossen jüngst einstimmig, die Kooperation der Airlines notfalls gesetzlich zu erzwingen.Obwohl einzelne Fluggesellschaften wie Emirates und SAS mittlerweile mit der – in Berlin ansässigen - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) über einen Beitritt verhandeln, warnt der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) vor drohenden Wettbewerbsverzerrungen bei einem nationalen Alleingang. Eine Schlichtungsstelle sollte „nur in einem europäischen Kontext vorgenommen werden“, sagt BDF-Geschäftsführer Michael Engel. Erst wenn sich alle Fluggesellschaften beteiligen, sei die Idee zu begrüßen.Obwohl sie bislang nur verärgerten Bahnkunden beisteht, häufen sich bei der SÖP auch Klagen von Flugpassagieren: Von den seit Dezember 2009 eingegangenen 2500 Beschwerden betreffen ein Drittel Flüge. Damals nahm die Organisation ihre Arbeit auf und folgte der Schlichtungsstelle Mobilität, die fünf Jahre zuvor gegründet wurde und beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelt war. Sie hatte mehr als 14 000 Fälle unzufriedener Reisender bearbeitet, dennoch war ihre Finanzierung durch die Bundesregierung nicht mehr verlängert worden.Auch bei der neuen SÖP, die vorerst weiter nur bei Beschwerden gegen die sie finanzierenden Mitglieder tätig wird, sind Verfahren für Verbraucher gratis. Wer mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat auch danach die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.(tdt)

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