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REISEÄRGER Bald europaweite Schlichtungsstelle

Die Bundesregierung macht sich stark für eine europaweite Regelung bei der Schlichtung von Reiseärger. »Ein einheitlicher Rahmen wäre sinnvoll«, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Voran ging ein Treffen mit EU-Justizkommissarin Viviane Reding, sie hält die Idee für »prinzipiell interessant«.

In Deutschland gibt es bereits eine Schlichtungsstelle, die aber nur von Bahnunternehmen getragen wird. Allerdings sollen nun auch die anderen Verkehrsträger – zuerst die Airlines, dann Reedereien und Busanbieter – dazu verpflichtet werden, der Schlichtungsstelle beizutreten. Gerade bei den Fluggesellschaften, sagt Aigner, gebe es »durchaus Bedarf.«

Dieser Schritt wurde nicht nur im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch die Verbraucherminister der Bundesländer beschlossen jüngst einstimmig, die Kooperation der Airlines notfalls gesetzlich zu erzwingen.

Obwohl einzelne Fluggesellschaften wie Emirates und SAS mittlerweile mit der – in Berlin ansässigen - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) über einen Beitritt verhandeln, warnt der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) vor drohenden Wettbewerbsverzerrungen bei einem nationalen Alleingang. Eine Schlichtungsstelle sollte „nur in einem europäischen Kontext vorgenommen werden“, sagt BDF-Geschäftsführer Michael Engel. Erst wenn sich alle Fluggesellschaften beteiligen, sei die Idee zu begrüßen.

Obwohl sie bislang nur verärgerten Bahnkunden beisteht, häufen sich bei der SÖP auch Klagen von Flugpassagieren: Von den seit Dezember 2009 eingegangenen 2500 Beschwerden betreffen ein Drittel Flüge. Damals nahm die Organisation ihre Arbeit auf und folgte der Schlichtungsstelle Mobilität, die fünf Jahre zuvor gegründet wurde und beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelt war. Sie hatte mehr als 14 000 Fälle unzufriedener Reisender bearbeitet, dennoch war ihre Finanzierung durch die Bundesregierung nicht mehr verlängert worden.

Auch bei der neuen SÖP, die vorerst weiter nur bei Beschwerden gegen die sie finanzierenden Mitglieder tätig wird, sind Verfahren für Verbraucher gratis. Wer mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat auch danach die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

(tdt)

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