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Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können sich bald auch Kunden deutscher Fluggesellschaften an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden

Bei hartnäckigem Ärger über Verspätungen oder mit dem Gepäck können sich bald auch Kunden deutscher Fluggesellschaften an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden

Foto: Rainer Jensen

Streit mit Airline Schlichter statt Richter

Vor allem mit Fluggesellschaften liegen Verbraucher immer wieder im Clinch. Bislang war die zuständige Schlichtungsstelle ein zahnloser Tiger - REISE & PREISE sagt, was sich bald ändert.

Erst die Airline, dann der Schlichter: Diese Reihenfolge empfiehlt der Verbraucherschützer Otmar Lell Fluggästen, die Ärger mit einer Airline haben. Streitet ein Passagier mit einer Fluggesellschaft über verlorenes Gepäck, einen verspäteten Flug oder ein Downgrading der Flugklasse, sollte er sich mit seiner Forderung nach Schadenersatz oder Erstattung immer zuerst an die Airline wenden. »Sie muss ja auch eine Chance haben, auf seine Forderungen einzugehen«, erklärt Lell, der beim Verbraucherzentrale Bundesverband Referent für Verkehr und Nachhaltigkeit ist.

 
Lässt sich das Unternehmen nicht auf die Forderung ein, obwohl der Kunde von seinem Recht überzeugt ist, empfiehlt Lell: Schlichter statt Richter. Vor allem Menschen ohne Rechtsschutzversicherung seien mit der Schlichtungsstelle besser beraten. Denn eine Klage sei kostspielig und aufwendig. »Und wenn es für mich schlecht ausgeht, dann bezahle ich auch noch«, sagt Lell. Das halte viele Verbraucher davon ab, sich für ihr Recht einzusetzen - obwohl ihnen Geld von der Airline zusteht.
 
Seit Dienstag (1. Oktober) steht fest, dass die für Streitigkeiten mit Airlines zuständige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ab November gute Chancen auf eine Einigung zwischen den zankenden Parteien bietet. Denn viele wichtige Airlines gaben jetzt bekannt, der SÖP beizutreten, unter anderem Lufthansa, Air Berlin und Condor.

 
Weil die Schlichtungsstelle ohne den Beitritt der Airlines bislang kaum arbeiten konnte, habe sich eine Marktlücke für kommerzielle Fluggasthelfer aufgetan, erklärt Lell. Zu den größeren Anbietern zählen die Unternehmen »EUclaim«, »Flightright« und »Fairplane«. Alle haben gemeinsam, dass der Passagier nichts zahlt, wenn die Airline nicht einlenkt. Zahlt sie die geforderte Entschädigung, behält der Dienstleister rund 30 Prozent des Geldes ein.
 
Der Gang zur Schlichtungsstelle koste dagegen nichts und führe in der Regel schneller zu einem Ergebnis als ein Prozess, sagt Lell. Denn sie biete die Möglichkeit eines Verfahrens außerhalb des formellen Rechtswegs. »Das ist unkomplizierter und führt schneller zum Erfolg.« Deshalb rät er auch rechtsschutzversicherten Verbrauchern zunächst: Schlichter statt Richter.

(02.10.2013, dpa)
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