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Spanair lässt Tausende Passagiere sitzen.

Spanair lässt Tausende Passagiere sitzen.

Foto: Bernardo Rodriguez

Spanair-Pleite Rechte gestrandeter Passagiere

Die Fluggesellschaft Spanair hat ihren Betrieb eingestellt. Tausende Passagiere sind betroffen. Allein am Montag (30. Januar) blieben gut 15 000 Passagiere unfreiwillig am Boden. 

Bekommen sie ihr Geld zurück? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Ansprüche habe ich gegenüber Spanair?

Reisende haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, wie der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover erläutert. »Das gilt für den Fall, dass ich nur den Flug über Spanair gebucht habe.« Kunden sollten ihre Forderung dann direkt an die Airline stellen. »Allerdings müssen sie sich darauf einstellen, dass die Erstattung wegen der drohenden Insolvenz lange dauert oder es am Ende vielleicht gar kein Geld zurück gibt.«

Habe ich auch ein Recht auf Entschädigung?

Nein. Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Airlines Passagiere zwar entschädigen, wenn diese etwa wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen können, der Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden verspätet ist, erklärt Degott. »Für einen Fall wie jetzt bei Spanair ist die Verordnung aber nicht gemacht.«


Muss Spanair einen Ersatzflug zahlen?

Nach der EU-Verordnung müsste sich die Airline um eine alternative Beförderung kümmern. »Das kann sie aber nicht, weil sie kein Geld mehr hat«, sagt Degott. Zwar hatten andere Gesellschaften wie Lufthansa oder Iberia gestrandete Spanair-Passagiere mitgenommen - ein Anspruch darauf besteht Degott zufolge aber nicht.

Bekomme ich Geld für andere entstandene Kosten?

Das ist unwahrscheinlich. »Üblicherweise bekomme ich keine weitere Entschädigung für Folgeschäden, die durch den ausgefallenen Flug entstanden sind«, sagt Degott. Die Airline hafte nur für die Beförderung der Passagiere und Schäden, die direkt aus der Nichterbringung dieser Leistung entstehen. Das können die Parkhausgebühren am Flughafen sein. Der Reiserechtler rät zwar, auch alle anderen entstandenen Kosten vorsorglich geltend zu machen - etwa für eine zusätzliche Hotelübernachtung infolge der Flugausfälle. Es sei aber fraglich, ob es dafür Geld zurückgebe.

Was ist, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war?

Dann ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. »Er muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern«, erklärt Degott. Verzögert sich die Abreise in den Urlaub durch die Umbuchung auf einen anderen Flug, könnten Betroffenen aber den Reisepreis mindern.

(02.02.12, dpa/tmn)
 

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