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Schilder weisen auf den Lufthansa Check-in hin

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Tarfikonflikt Lufthansa will jetzt Schlichtung mit Flugbegleitern

Wende am ersten Streiktag: Die Lufthansa will den Tarifkonflikt mit den Flugbegleitern nun doch in einer Schlichtung lösen.

Nach einer monatelangen Gesprächspause erklärte Vorstandschef Carsten Spohr am Donnerstag ausdrücklich, dass man nun auch wieder das Gespräch mit der Kabinengewerkschaft Ufo suche. Ziel sei es, die von Ufo angebotene Schlichtung zu vereinbaren. Bislang hatte der Konzern Gespräche mit dem Argument abgelehnt, dass der Ufo-Vorstand nicht vertretungsberechtigt sei.

Vorangegangen war am Mittwochabend ein Gespräch mit den konkurrierenden Gewerkschaften Verdi und der neuen «Cabin Union», das von der Ufo nicht wahrgenommen worden war. Lufthansa will mit allen drei Gruppen sprechen, die letztlich darum rangeln, wer für die rund 21.000 Flugbegleiter der Kerngesellschaft Lufthansa Tarifverträge abschließen kann.

Ufo-Sprecher Nicoley Baublies lehnte einen Kommentar zu dem Vorstoß zunächst ab. Lufthansa habe die Erklärung zuerst an die Medien gegeben, statt auf die Ufo zuzugehen. Auch könne das Unternehmen die Schlichtung einseitig anrufen, wie es der 2016 geschlossene Tarifvertrag zur Konfliktlösung vorsehe.

Der von Ufo ausgerufene Streik hat bereits am ersten Streiktag Donnerstag zu zahlreichen Flugausfällen geführt. Der bis Freitag geplante 48-stündige Ausstand begann um Mitternacht, wie ein Sprecher der Gewerkschaft Ufo bestätigte. Rund 1300 Flüge wurden abgesagt.

Der Konzern strich für Donnerstag bei seiner Hauptmarke Lufthansa rund 700 der weltweit 1100 geplanten Flüge, so dass an den Drehkreuzen München und Frankfurt viele Maschinen am Boden bleiben und auch ein Großteil der Überseeflüge ausfallen muss. An Flughäfen im In- und Ausland wurden Verbindungen nach Frankfurt und München abgesagt.

Zusammen mit 600 geplanten Stornierungen am Freitag sind der Airline zufolge rund 180.000 Passagiere betroffen. Den Kunden wurden Umbuchungen auf andere Gesellschaften und Tage sowie im innerdeutschen Verkehr auf die Bahn angeboten. Dort war am Morgen sowohl in Hessen als auch bundesweit die Verkehrslage normal, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn.

Auch in den Terminals der Flughäfen Frankfurt und München blieb es ruhig. Es habe keine langen Warteschlangen an den Schaltern gegeben, berichteten Sprecher. «Wir gehen davon aus, dass sich die Passagiere im Vorhinein informiert haben», sagte eine Sprecherin des Flughafenbetreibers Fraport.

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo fordert für die rund 21 000 Lufthansa-Flugbegleiter höhere Spesen und Zulagen sowie den besseren Zugang für Saisonkräfte in reguläre Anstellungsverhältnisse. Für die vier anderen Flugbetriebe wurden jeweils separate Forderungen aufgestellt und Urabstimmungen abgehalten.

In dem gesamten Konflikt geht es aber hauptsächlich um die vom Konzern aufgeworfene Frage, ob Ufo überhaupt noch Tarifverträge für das Kabinenpersonal durchsetzen kann.

Die Lufthansa war am Mittwoch in zwei Gerichtsinstanzen mit dem Versuch gescheitert, den Streik noch mit juristischen Mitteln zu stoppen. Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt als auch das hessische Landesarbeitsgericht lehnten eine Einstweilige Verfügung gegen den Ufo-Streik ab.

Nach Einschätzung der Richter sind die Tarifverträge korrekt gekündigt worden, der Streikbeschluss sei gültig. Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnten sie ebenfalls ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Außenwirkung.

Die Gewerkschaft Ufo hat eine Ausweitung des Arbeitskampfes auf bis zu vier weitere Flugbetriebe mit deutschem Tarifrecht angekündigt. Davon könnten vor allem Eurowings-Flüge betroffen sein. Einzelheiten wollte Ufo am Donnerstag nennen.

Lufthansa-Passagiere müssen sich am Donnerstag und Freitag auf Flugausfälle wegen des Streiks der Flugbegleiter einstellen. Betroffen sind auch Flüge nicht bestreikter Konzern-Airlines wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines. Diese Rechte haben Betroffene:

Muss ich selbst einen Ersatzflug suchen?

Nein. Alle betroffenen Passagiere sollten bis zum Mittwochabend auf andere Flüge umgebucht werden, heißt es auf der Webseite der Fluggesellschaft. Das ist kostenlos. Die Lufthansa hat einen Sonderflugplan für die Streiktage veröffentlicht. Reisende sollten sich online über den Status ihres Fluges informieren. Passagiere haben laut EU-Recht einen Anspruch auf eine Umbuchung.

Was ist, wenn ich trotzdem dem Streik ausweichen möchte?

Lufthansa bietet kostenlose Umbuchungen für Passagiere, die einen anderen Reisetermin vorziehen. Das gelte für Flüge von oder nach Frankfurt oder München mit Abflug am 7. oder 8. November. Das Ticket muss vor dem 4. November ausgestellt worden sein. Der alternative Flug muss spätestens am 15. November starten. Auf innerdeutschen Flügen können Lufthansa-Kunden sich ihr Ticket kostenlos in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umtauschen lassen.

Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?

Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber ihren Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein ohnehin kurzer Urlaub durch die Streikmaßnahmen erheblich, kann der Gast die Reise auch beim Anbieter stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

Steht Betroffenen eine Entschädigung zu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Jedoch muss die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Bislang ist dieses Urteil jedoch nicht unbedingt auf reguläre Streiks übertragbar - das muss der EuGH noch klären.

Die Lufthansa schreibt selbst mit Bezug auf die BGH-Rechtssprechung, dass keine Entschädigungen gezahlt werden.

(07.11.2019, dpa)

 
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