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»Einmal alle bitte!« - wer mit 50 gefälschten Sonnenbrillen am Zoll erwischt wird, muss im schlimmsten Fall hinter Gitter. Bei einer einzigen muss er wenig befürchten

»Einmal alle bitte!« - wer mit 50 gefälschten Sonnenbrillen am Zoll erwischt wird, muss im schlimmsten Fall hinter Gitter. Bei einer einzigen muss er wenig befürchten

Foto: Andrea Warnecke

Vom Zoll erwischt Strafen für gefälschte Ware

Für die schicke Sonnenbrille mit dem Markennamen zahlt man in Deutschland viel Geld. Im Urlaub gibt es sie für ein paar Euro. Das ist gefälschte Ware. Welche Strafen drohen Reisenden?
Smartphones, Sonnenbrillen, Medikamente, Bremsscheiben, Textilprodukte: Die Angebotspalette der Produktpiraten wächst weiter. Allein 2012 wurden in der Europäischen Union Waren im Wert von einer Milliarde Euro sichergestellt. In Deutschland machten gefälschte Waren 127 Millionen Euro aus. Beschlagnahmt wurden hier 24 000 Fälschungen. Der Vizepräsident der EU-Kommission Antonio Tajani stellte am Dienstag (15. Oktober) in Köln eine Kampagne gegen Produktpiraterie vor, mit der besonders die Verbraucher mit ins Boot geholt werden sollen.

 
Doch was droht Reisenden, die die gefälschte Ware bereits im Koffer haben und vom Zoll erwischt werden? Urlauber müssen keine Strafe befürchten, wenn sie die Produkte offensichtlich nur für sich gekauft haben. Ausschlaggebend sei vor allem die Menge, sagt Hans-Jürgen Schmidt vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. »Wer ein, zwei gefälschte Marken-T-Shirts im Koffer hat, die er selbst tragen könnte, passiert ihm nichts.« Hat der Zollfahnder dagegen den Verdacht, dass der Reisende die gefälschte Ware weiterverkauft, droht dem Besitzer unter Umständen sogar Gefängnis.
 
Das Gesetz unterscheidet geschäftlichen und gewerblichen Handel: Geschäftlich handelt der Reisende, wenn er ein oder zwei Teile weiterverkauft - egal ob an seinen Bruder oder an Fremde, etwa über das Internet. Dann drohen ihm bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Wie hoch die ausfällt, ist laut Schmidt schwer zu sagen. Die Höhe hänge unter anderem von möglichen Vorstrafen ab.

 
Der gewerbliche Handel ist noch schwerwiegender: «Gewerbsmäßig heißt, wenn der Verkauf eine fortlaufende Einnahmequelle für mich ist», erklärt Schmidt. Darauf deute zum Beispiel eine große Menge von 30 Sonnenbrillen hin. Dann drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
 
Ein Anzeichen für geschäftlichen oder gewerblichen Handel kann neben der Menge die Größe der Kleidung sein. »Wenn ein riesiger Mann nur gefälschte T-Shirts in Größe S dabeihat, ist das ein Anhaltspunkt«, erläutert Schmidt. Klar, die Shirts könnten alle für seine Tochter sein - auch das fiele unter privaten Gebrauch und bliebe ohne Strafe - aber es veranlasst die Beamte, genauer nachzuforschen, Fragen zu stellen und den Koffer genauer zu untersuchen.
 
(16.10.2013, dpa)
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