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Sicherheitskontrolle am Flughafen: Die neuen Bestimmungen für USA-Flüge erlauben nur noch Geräte an Bord, die man einschalten kann. Ein leerer Handyakku wird da zum Problem

Sicherheitskontrolle am Flughafen: Die neuen Bestimmungen für USA-Flüge erlauben nur noch Geräte an Bord, die man einschalten kann. Ein leerer Handyakku wird da zum Problem

Foto: Christian Charisius

Vor USA-Flug Handy-Akku schonen oder ausschalten

Neue Sicherheitsbestimmungen erlauben auf Flügen in die USA nur noch elektronische Geräte, die sich einschalten lassen. Mit ein paar Einstellungen lässt sich die Akkulaufzeit verlängern.

Vor Flügen in die USA sollten Reisende ihre elektronischen Geräte komplett aufladen. Darauf weist das Telekommunikationsportal »Teltarif.de« hin. Hintergrund sind neue Sicherheitsbestimmungen, nach denen nur noch Geräte im Handgepäck mit an Bord genommen werden dürfen, die sich einschalten lassen. Ist der Akku fast leer, können Nutzer die Displaybeleuchtung reduzieren und durch Abschalten nicht benötigter Funktionen wie WLAN, Bluetooth, GPS oder der Hintergrundaktualisierung Strom sparen.

 
Spezielle Stromsparmodi in manchen Smartphones können auch dabei helfen, dass der Akku bis zur Sicherheitskontrolle durchhält. Sie reduzieren beispielsweise die Prozessorleistung, schalten nicht benötigte Stromverbraucher ab oder versetzen das Display in einen stromsparenden Graustufenmodus, um die Laufzeit zu verlängern. Das hilft allerdings nur, wenn das Telefon auch sonst nicht benutzt wird.
 
Am besten sei es, das Gerät abzuschalten. »Die eigentliche Nutzung ist der größte Stromfresser«, sagt Falko Hansen von »Teltarif.de«. »Wenn man keine Lademöglichkeit hat, sollte man das Telefon besser ausschalten, damit man es bei der Kontrolle wieder einschalten kann.«
 
Bei einigen Telefonmodellen lassen sich die Batterien austauschen. Hier können sich Reisende über einen Extra-Akku Sicherheit verschaffen. Ist die Batterie fest im Telefon verbaut, lohnen sich möglicherweise spezielle Akkupacks zum Anstecken, mit denen sich der Akku wieder aufladen lässt. Diese sollten allerdings auch nicht ohne Restladung mit in die Kontrolle genommen werden, rät Hansen. Im Zweifelsfall müsse man nämlich auch bei Ersatzakkus damit rechnen, dass man während der Sicherheitskontrolle deren Funktionsfähigkeit nachweisen muss.
 
 
(21.07.2014, dpa)
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