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Zahlt meine Versicherung, wenn ich wegen Corona in Quarantäne muss?

Zahlt meine Versicherung, wenn ich wegen Corona in Quarantäne muss?

 

Reiserücktritt Gut versichert auch im Krisenfall

Zahlt meine Versicherung, wenn ich wegen Corona nicht reisen kann? REISE & PREISE hat sechs Versicherungen getestet, die auch bei Pandemien wie Covid-19 eintreten. Und sagt, worauf Sie vor dem Abschluss einer Police achten müssen.

zu den Test-Ergebnissen

Neue Virus-Ausbrüche, Reisewarnungen, ausgefallene Flüge und abgesagte Pauschalreisen: Noch nie war Urlaub so schwer planbar. Alles ändert sich ständig. Für Zielgebiete, die heute offen und sicher sind, können schon morgen Einschränkungen bestehen.

TRAUMREISEN TROTZ CORONA: In welchen Ländern sind Fernreisen wieder möglich?

Veranstalter, Airlines, Hotels, Restaurants, Attraktionen und Anbieter von Events und Touren müssen sich auf immer neue Rahmenbedingungen einstellen. Auch bei den Reisenden ist die Verunsicherung groß: Was passiert, wenn ich meinen gebuchten Urlaub nicht antreten kann? Und wenn ich momentan eine Reise für 2021 plane: Worauf sollte ich bei der Buchung achten, um nicht zu riskieren, im Zweifel meinem Geld hinterherzulaufen? Was bringt mir eine Reiserücktrittsversicherung?

Pauschalreisende sind besser abgesichert

Am wenigsten problematisch ist es bei Pauschalreisen. Kommt es zu einer neuen Reisewarnung, wird die Reise vom Veranstalter abgesagt, der Kunde kann umbuchen oder sich das Geld zurückzahlen lassen. Außerdem gibt es vom Veranstalter eine Rückholgarantie. Schauinsland formuliert sie so: »Als Ihr Reiseveranstalter sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie im Falle eines Reiseabbruchs wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände an Ihren Bestimmungsort zurückzubefördern, ohne dass Ihnen hierfür Mehrkosten entstehen«.

Um Reisende zu Buchungen zu animieren, bieten viele Veranstalter zudem sehr kulante Bedingungen: Stornierungen und Umbuchungen auf später sind i. d. R. kostenlos noch bis zwei bis vier Wochen vor Abreise möglich. TUI legt sogar ohne Mehrkosten eine Corona-Absicherung für den Aufenthalt vor Ort drauf. »Covid Protect« gibt’s bei Pauschalreisen mit Abreisen bis Ende 2020. Bei Erkrankung im Urlaub oder Quarantäne (auch nur bei Verdacht auf Covid!) übernimmt sie die Kosten für Behandlung, Rückführung und Heimreise bzw. für den unfreiwillig verlängerten Aufenthalt. Eine Rücktrittsversicherung ist aber trotzdem sinnvoll: Werde ich kurz vor der Abreise infiziert, krank oder bin aus anderen Gründen nicht reisefähig, kann ich nämlich nicht kostenlos stornieren.

Wo lauert Corona? Interaktive Karte zeigt, wo das Virus auftritt.

Bei Einzelbuchungen heißt es aufgepasst

Für Individualreisende ist die Sachlage komplizierter. Zwar zeigen sich Linienfluggesellschaften bislang sehr kulant. Reisende können selbst nicht stornierbare Billigtickets i. d. R. gebührenfrei auf ein anderes Datum oder zum Teil auch Reiseziel umbuchen – die Tarifdifferenz muss aber ggf. bezahlt werden – oder stornieren. Auch viele direkt gebuchte Individualhotels zeigen sich kooperativ und akzeptieren Stornierungen ohne großen Heckmeck. Online gebuchte Hotels und Mietwagen können häufig bis 24 Stunden vor Ankunft kostenlos storniert werden. Anders sieht die Lage aus, wenn man z. B. nicht stornierbare Zimmertarife über einen Vermittler gebucht hat oder einen nicht stornierbaren Billigflug. Zurück gezahlt werden müssen laut Gesetz bei nicht stornierbaren Flugtarifen, die man hat verfallen lassen, nur die Steuern und Gebühren.

Fazit: Für Individualreisende ist eine gute Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall zu empfehlen, denn diese übernimmt nicht nur die Stornogebühren, sondern alle angefallenen Kosten für Flug und Hotel, auch bei nicht stornierbaren Tarifen.

Was eine Versicherung bringt

Derzeit lassen sich viele Reisen, gebuchte Hotels oder Mietwagen problemlos ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren. In diesem Fall braucht man keine Reiserücktrittsversicherung. Es ist aber davon auszugehen, dass die aktuellen kulanten Regelungen nicht ewig fortbestehen werden. Eine Reiserücktrittsversicherung sichert gegen alle Kosten ab, die bei einer Reise entstanden sind, die aus anerkanntem Grund abgesagt werden musste. Und nicht nur das: Zusätzlich erstattet werden oft Buchungsgebühren und die Mehrkosten bei der Anreise, z. B. wenn etwa wegen Zugverspätung der Flieger verpasst wurde. Wichtig ist die Kombination mit der Abbruchversicherung: Wer am Urlaubsort er krankt, dem erstattet diese Versicherung die Mehrkosten der Rückreise sowie nicht genutzte Leistungen, einige sogar den kompletten Reisepreis.

Nur wenige Versicherer zahlen bei Covid-19

Doch aufgepasst: Längst nicht jede Versicherung zahlt auch bei Pandemien (siehe Kasten). In unserem Test für Jahresversicherungen haben wir nur Versicherer berücksichtigt, die bei Covid-19 eintreten. Wer eine Police eines anderen Anbieters hat, sollte unbedingt prüfen, inwieweit diese Pandemien wie Corona abdeckt.

Alle von uns getesteten Versicherungen zahlen, wenn man an COVID-19 erkrankt. Im Falle einer reinen Quarantäne allerdings sind die Regelungen unterschiedlich. Erste Versicherer kommen mit Zusatzangeboten auf den Markt. Bei der Hanse Merkur kann man bereits zusätzlich einen umfassenden »Corona-Reiseschutz« für einzelne Reisen abschließen, der bei Quarantäne und coronabedingter Beförderungsverweigerung am Flughafen zahlt. Das lässt sich der Versicherer allerdings fürstlich bezahlen, zum Beispiel für eine Reise von € 2.500 mit € 49 zusätzlich. Die TravelSecure kommt ab Oktober mit einer Corona-Zusatzpolice auf den Markt.

Bei den Versicherungsleistungen muss man stets genau hinschauen (siehe Tabelle). Nicht alle Reiserücktrittsversicherungen übernehmen Einzelzimmerzuschläge (wenn der Reisepartner abspringt), Betreuungskosten, Visum- und Impfgebühren. Bei der Abbruchversicherung haben Hanse Merkur, Signal Iduna und TravelSecure die Nase vorn, denn beim Abbruch in der ersten Urlaubshälfte (spätestens am 8. Tag) erhält man den vollen Reisepreis zurück. Wer zu mehreren verreist, sollte auch den Versichertenkreis im Familientarif prüfen: Dieser reicht vom Paar mit minderjährigen Kindern (ADAC) bis hin zu zwei Erwachsenen, die weder verwandt sein noch zusammenleben müssen, und bis zu 7 weiteren Personen bis 28 Jahren (Europ Assistance).

Große Preisunterschiede, vor allem für Senioren

Während die Leistungen mehr oder weniger ähnlich sind, wichen die Preise im Test überraschend stark voneinander ab. Verglichen wurden Reiserücktritts- mit Abbruchversicherungen ohne Selbstbeteiligung. Wir haben Jahrespolicen gewählt, da diese oft kaum teurer sind als für Einzelreisen, bei der Europ Assistance sogar günstiger (!). Die Tarife hängen vom Reisepreis und vom Alter ab sowie davon, ob man allein oder als Familie verreist. Günstigster Anbieter im Test war Europ Assistance, gefolgt von Travel Secure. Jahrespolicen für Reisen bis € 1.000 kosten für Singles bzw. Familien zwischen € 48 bzw. 79 (Europ Assistance) und € 69 bzw. 140 (Signal Iduna). Bei Reisen bis € 5.000 liegen die Tarife zwischen € 158 (Europ Assistance) und € 254 (ADAC, Tarif für Nicht-Mitglieder). Aufpassen müssen Senioren, denn ab einem bestimmten Alter wird die Prämie plötzlich wesentlich teurer: Bei Europ Assistance, Hanse Merkur und Signal Iduna mit 65, beim ADAC und der Allianz mit 66 und bei Travelsecure ab 67. Ein 67-jähriges Ehepaar zahlt bei einem Reisepreis von € 5.000 bei der Europ Assistance € 249, bei Travelsecure € 260, bei der Allianz hingegen € 399 und beim ADAC sogar € 437.

Die wichtigsten Fragen für Reisende

Zahlt mein Versicherer bei Covid-19?

Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer einen Epidemieoder Pandemie-Ausschluss hat. Die Weltgesundheitsorganisation hat das Corona-Virus (Covid-19) als Pandemie eingestuft. Aus diesem Grund schließen z. B. Berlin Direkt, ERGO und URV eine Deckung bislang aus.

Welche Fälle sind abgedeckt, welche nicht?

Die Versicherung tritt ein, wenn Sie, Ihre Angehörigen, Mitreisende oder »Risikopersonen« (z. B. entferntere Verwandte, Betreuungsperson, siehe Tabelle) erkranken. Bei Covid-19 brauchen Sie ein Attest vom Arzt, ein PositivTest allein reicht i d. R. Regel nicht. Weitere Gründe sind Jobverlust und zum Teil Kurzarbeit. Bei Angst vor Corona, vorab bestehenden Reiseverboten oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes treten die Versicherungen nicht ein.

Was ist bei Quarantäne?

Daran scheiden sich die Geister. ADAC zahlt bei Quarantäne, wenn man selbst erkrankt ist. Allianz zahlt auch bei Quarantäne wegen Erkrankung von Angehörigen oder wegen Verdachts, aber nur bei neu ab Anfang September 2020 abgeschlossenen Einzelreise-Verträgen, noch nicht bei der Jahresversicherung. Hanse Merkur bietet eine Zusatzversicherung für Einzelreisen, die bei Quarantäne und Beförderungsverweigerung am Flughafen eintritt.

Was ist mit Billigflügen, nicht stornierbarem Hotel und Mietwagen?

Übernommen werden nicht nur die Stornogebühren, sondern auch alle entstandenen Kosten bei nicht stornierbaren Leistungen.

Was ist mit dem PCR-Test, den manche Länder zur Einreise verlangen?

Die Kosten für den Test tragen Sie selbst (s. Beitrag S. 87). Fällt er positiv aus, benötigen Sie zusätzlich ein Attest vom Arzt, das Ihnen Reiseunfähigkeit bescheinigt, damit die Versicherung eintritt.

(REISE & PREISE 4-2020)
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