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Flugsteuer

Flugsteuer : Gutachter: Flugsteuer im Visier

Flugsteuer : Gutachter Flugsteuer im VisierBerlin, 10.9.10 (tdt) – Die ab 2011 greifende Flugsteuer unterläuft offenbar internationale Absprachen. Das auch - von Deutschland unterzeichnete - Chicagoer Abkommen verbiete »eine Gebühr, Taxe oder sonstige Abgabe für das Recht der Durchreise, Einreise oder Ausreise eines Luftfahrzeugs eines anderen Vertragsstaates«, zitiert der Deutsche Reiseverband (DRV) Artikel 15, Absatz 3 der zwischenstaatlichen Übereinkunft aus dem Jahr 1944, die als Grundlage des internationalen Luftfahrtrechtes gilt.Damit wären zumindest Airlines aus den 190 Ländern, die das Abkommen bis heute ratifizierten, von der Abgabe befreit. Die Bundesrepublik, so die in Berlin ansässige Wirtschaftsorganisation, sei »im Begriff, gegen geltendes internationales Recht zu verstoßen«. Sie verweist dabei auch auf ein Gutachten des Kölner Professor Stephan Hobe vom dortigen Institut für Luft- und Weltraumrecht.Zuvor hatte bereits der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Michael Kloepfer festgestellt, dass die Abgabe verfassungswidrig sei und gegen europäisches Recht verstößt. Würden kürzere Flüge in Verhältnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich stärker belastet als Flüge auf Langstrecken, sei dies mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes »nicht vereinbar«. Außerdem handele es sich um eine unerlaubte Beihilfe, wenn Frachtflüge von der Steuer ausgenommen sind. Das sei ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht.Das Land Rheinland-Pfalz erwägt nun sogar gerichtliche Schritte gegen die neue Steuer. Zuvor will Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) Kontakt zu anderen Ministerpräsidenten aufnehmen, um so seiner Klage eventuell mehr Nachdruck zu verleihen. Die Abgabe macht Flugscheine je nach Ziel zwischen acht und 45 Euro teurer. Reiseveranstalter nehmen sogar bis zu 50 Euro.Welche wirtschaftlichen Folgen die Steuer hat, fand der Wormser Professor Richard Klophaus heraus. Nach Berechnungen des Verkehrswissenschaftlers nehmen künftig pro Jahr deshalb etwa 2,6 Millionen Verbraucher Abstand von einer Flugreise, was Airlines, Reiseindustrie und Flughäfen knapp 1,5 Milliarden Umsatz kostet. Damit verbunden ist auch der Verlust »von cirka 16 200 Arbeitsplätzen.«

Flugsteuer : Flugsteuer: Die Kosten pro Ziel

Flugsteuer : Flugsteuer Die Kosten pro ZielBerlin, 16.8.10 (tdt) – Das ab 2011 geltende neue Luftverkehrssteuergesetz mit seiner dann greifenden Flugsteuer unterteilt die ab Deutschland angeflogenen Zielländer weltweit in drei Regionen. Auf die Tickets werden entweder acht, 25 oder 45 Euro aufgeschlagen.Um acht Euro werden beispielsweise alle Inlandsflüge belastet sowie Passagen zu den Zielen Albanien, Algerien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern.25 Euro werden fällig Richtung Afghanistan, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kuwait, Libanon, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Zentralafrikanische Republik. Auf Flüge in alle anderen Staaten verlangt der Fiskus 45 Euro zusätzlich.Ausgenommen von der Abgabe sind lediglich Kinder unter zwei Jahren, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz haben, und Passagiere, die auf einer inländischen Insel wohnen. Auch auf Militärmaschinen und Krankentransporten oder bei Abflügen von Flugbesatzungen entfällt die Steuer. Außerdem muss sie nicht noch einmal entrichtet werden, wenn ein Flugzeug infolge eines Flugabbruchs zum Start-Airport zurückkehrt und danach noch einmal abhebt.

Flugsteuer : Flugsteuer: Bis zu 45 Euro pro Abflug

Flugsteuer : Flugsteuer Bis zu 45 Euro pro AbflugBerlin, 16.8.10 (tdt) – Die ab 2011 greifende Luftverkehrssteuer gerät für Fluggesellschaften und Passagiere noch einmal teurer als ursprünglich geplant. Künftig müssen alle Airlines - je nach Ziel – acht, 25 und 45 Euro pro Passagier und Strecke an den Fiskus abführen. Zuvor war von neun, 25 und 40 Euro die Rede gewesen und in einem ersten Entwurf von 13 und 26 Euro. Fällig wird die Gebühr für alle Abflüge von einem Flughafen in Deutschland, Passagiere auf Inlandsstrecken mit einem Rückflugticket werden somit zwei Mal zur Kasse gebeten.Es sei »davon auszugehen, dass die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird«, heißt es in dem nun vorliegenden finalen Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 1. September beschließen will. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass die Airlines die ihnen aufgebürdeten Einführungskosten ebenso auf die Ticketpreise aufschlagen. Organisation und Anpassungsbedarf bei den internen Abläufen seien mit einem »nicht unerheblichen Aufwand« verbunden.Vor allem Kunden von Billigflieger dürfte die Abgabe treffen, weil sie »einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen kann«, heißt es in dem zur Ressortabstimmung vorliegenden Papier weiter.Die - von der Tourismuswirtschaft stark kritisierte - Steuer ist Teil des Sparpaketes der Bundesregierung und soll pro Jahr eine Milliarde Euro in die Staatskasse spülen. Wurde anfangs stets von einer »ökologischen Luftverkehrssteuer« gesprochen, wird die Abgabe in dem Gesetzesentwurf nun nur noch als »Luftverkehrssteuer« bezeichnet, bei der »ökologische Belange zu berücksichtigen sind.«

Flugsteuer : Flugsteuer: Anrüchig und angreifbar

Flugsteuer : Flugsteuer Anrüchig und angreifbarHamburg/Frankfurt, 13.8.10 (tdt) – Die ab 2011 geplante »ökologische Luftverkehrssteuer« verstößt womöglich gegen geltendes EU-Recht. Alle Staaten der Gemeinschaft und damit auch Deutschland hätten einst einstimmig beschlossen, dass Flugtreibstoff von Energiesteuern befreit ist, so Klaus Friedrich, Steuerexperte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.Nun aber werde als Ersatz eine neue Abgabe eingeführt, die zwar formal keine Verbrauchssteuer wie die Energiesteuer, sondern eine Verkehrssteuer ist. Das aber sei »ein juristischer Trick, um das geltende EU-Recht zu umgehen«, so der Fachmann. »Man nennt die Steuer einfach anders«. Es könne dabei sogar ein »unzulässiger Formenmissbrauch vorliegen«. Zumindest aber sei das »Vorgehen anrüchig und angreifbar.«Verlierer der neuen Gesetzgebung sind vor allem auch die Endverbraucher, da die Abgabe in Höhe von 25 bis 40 Euro großteils von den Airlines auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird. Befreit von der Flugsteuer sind aber Privatjets, Militärflüge und Frachtflüge.Deutliche Worte finden auch die ab Deutschland fliegenden Airlines. Die Abgabe sei »reiner Etikettenschwindel«, sagt Martin Gaebges, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG). De facto arbeite das Bundesfinanzministerium nur noch an einer zusätzlichen Steuer – »koste es, was es wolle.«Seit Anfang Juni erlebe die Branche ein »babylonisches Sprachgewirr aus verschiedenen Referentenentwürfen des Ministeriums sowie Ergänzungen, Korrekturen und Stimmungsbildern aus und Stimmungsbildern aus den verschiedenen Parteien«. Welche Variante auch diskutiert werde: Es tauchten immer wieder neue rechtliche Fragen sowie Probleme hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsgerechtigkeit für den Luftverkehrsstandort Deutschland auf. Die Steuer gehöre »auf den Müllhaufen politischer Irrungen und Wirrungen.«

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