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Luftverkehrssteuer

Luftverkehrssteuer : Flugsteuer: Bis zu 45 Euro pro Abflug

Luftverkehrssteuer : Flugsteuer Bis zu 45 Euro pro AbflugBerlin, 16.8.10 (tdt) – Die ab 2011 greifende Luftverkehrssteuer gerät für Fluggesellschaften und Passagiere noch einmal teurer als ursprünglich geplant. Künftig müssen alle Airlines - je nach Ziel – acht, 25 und 45 Euro pro Passagier und Strecke an den Fiskus abführen. Zuvor war von neun, 25 und 40 Euro die Rede gewesen und in einem ersten Entwurf von 13 und 26 Euro. Fällig wird die Gebühr für alle Abflüge von einem Flughafen in Deutschland, Passagiere auf Inlandsstrecken mit einem Rückflugticket werden somit zwei Mal zur Kasse gebeten.Es sei »davon auszugehen, dass die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird«, heißt es in dem nun vorliegenden finalen Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 1. September beschließen will. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass die Airlines die ihnen aufgebürdeten Einführungskosten ebenso auf die Ticketpreise aufschlagen. Organisation und Anpassungsbedarf bei den internen Abläufen seien mit einem »nicht unerheblichen Aufwand« verbunden.Vor allem Kunden von Billigflieger dürfte die Abgabe treffen, weil sie »einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen kann«, heißt es in dem zur Ressortabstimmung vorliegenden Papier weiter.Die - von der Tourismuswirtschaft stark kritisierte - Steuer ist Teil des Sparpaketes der Bundesregierung und soll pro Jahr eine Milliarde Euro in die Staatskasse spülen. Wurde anfangs stets von einer »ökologischen Luftverkehrssteuer« gesprochen, wird die Abgabe in dem Gesetzesentwurf nun nur noch als »Luftverkehrssteuer« bezeichnet, bei der »ökologische Belange zu berücksichtigen sind.«

Luftverkehrssteuer : Flugsteuer: Anrüchig und angreifbar

Luftverkehrssteuer : Flugsteuer Anrüchig und angreifbarHamburg/Frankfurt, 13.8.10 (tdt) – Die ab 2011 geplante »ökologische Luftverkehrssteuer« verstößt womöglich gegen geltendes EU-Recht. Alle Staaten der Gemeinschaft und damit auch Deutschland hätten einst einstimmig beschlossen, dass Flugtreibstoff von Energiesteuern befreit ist, so Klaus Friedrich, Steuerexperte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO.Nun aber werde als Ersatz eine neue Abgabe eingeführt, die zwar formal keine Verbrauchssteuer wie die Energiesteuer, sondern eine Verkehrssteuer ist. Das aber sei »ein juristischer Trick, um das geltende EU-Recht zu umgehen«, so der Fachmann. »Man nennt die Steuer einfach anders«. Es könne dabei sogar ein »unzulässiger Formenmissbrauch vorliegen«. Zumindest aber sei das »Vorgehen anrüchig und angreifbar.«Verlierer der neuen Gesetzgebung sind vor allem auch die Endverbraucher, da die Abgabe in Höhe von 25 bis 40 Euro großteils von den Airlines auf die Ticketpreise aufgeschlagen wird. Befreit von der Flugsteuer sind aber Privatjets, Militärflüge und Frachtflüge.Deutliche Worte finden auch die ab Deutschland fliegenden Airlines. Die Abgabe sei »reiner Etikettenschwindel«, sagt Martin Gaebges, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG). De facto arbeite das Bundesfinanzministerium nur noch an einer zusätzlichen Steuer – »koste es, was es wolle.«Seit Anfang Juni erlebe die Branche ein »babylonisches Sprachgewirr aus verschiedenen Referentenentwürfen des Ministeriums sowie Ergänzungen, Korrekturen und Stimmungsbildern aus und Stimmungsbildern aus den verschiedenen Parteien«. Welche Variante auch diskutiert werde: Es tauchten immer wieder neue rechtliche Fragen sowie Probleme hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsgerechtigkeit für den Luftverkehrsstandort Deutschland auf. Die Steuer gehöre »auf den Müllhaufen politischer Irrungen und Wirrungen.«

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