Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Auslandsreisen Kein Meldezwang für Hartz-IV-Kinder

Stuttgart, 31.8.10 (tdt) – Auch Empfänger von Hartz-IV-Leistungen können für »eine bestimmte Zeit« verreisen, müssen zuvor aber die Genehmigung des Betreuers in der Sozialbehörde einholen. Unterbleibt das, droht die komplette Streichung der staatlichen Zuwendungen. Dies gilt, so zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 3 AS 3552/09) weiter, aber nicht für die Kinder unter 15 Jahren des Beziehers, die jederzeit ihre Ferien auch ungefragt im Ausland verbringen dürfen.

REISENEWS REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987