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Flugreisen Wer sich nicht anschnallt muss gehen

Ein Flugkapitän darf Passagiere der Maschine verweisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das entschied nun das Oberlandesgericht in Frankfurt. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse. In dem konkreten Fall wies das Gericht eine Klage von 146 Reisenden ab, die sich geweigert hatten sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Pilot brach daraufhin den Startvorgang ab. Die Reisegruppe verlangte Schadensersatz für die verlorengegangenen Tickets, die Klage wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen.

(18.02.2011, rp)
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